Einzelhandels- und Zentrenkonzept

Das gesamtstädtische Einzelhandels- und Zentrenkonzept wurde am 11. Juli 2019 durch den Rat beschlossen und die Fassung aus dem Jahr 2009 damit fortgeschrieben.

Inhaltlich gliedert sich das Konzept in folgende Bestandteile:

  • Übergeordnete Ziele der Einzelhandelsentwicklung in Bielefeld
  • Standortstruktur mit einer Einordnung der Standorte in schützenswerte zentrale Versorgungsbereiche, Sonderstandortbereiche für den großflächigen Einzelhandel und einzelne Nahversorgungsstandorte
  • Sortimentsliste mit der Festlegung, welche Waren als zentren-, nahversorgungs- oder nicht zentrenrelevant gelten
  • Grundsätze zur Ansiedlung von zentren-, nahversorgungs- und nicht zentrenrelevanten Sortimenten innerhalb der Standortstruktur

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept wurde gemeinsam mit fachlichen und politischen Vertreter*innen erarbeitet und ist eine für Verwaltung, Politik, Investor*innen, Grundstückseigentümer*innen und Öffentlichkeit verlässliche Grundlage für sachgerechte städtebauliche Planungen und Entscheidungen, wenn es um die Steuerung von Einzelhandelsvorhaben geht. Es ist zudem im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch als städtebauliches Entwicklungskonzept in der Bauleitplanung zu berücksichtigen.

Der Stadtentwicklungsausschuss hat ergänzend in seiner Sitzung am 29.10.2019 Leitlinien für Projekte des großflächigen Einzelhandels beschlossen, um unter Berücksichtigung des flächensparenden Bauens, des Klimaschutzes und der Mobilitätswende die nachhaltige Stadtentwicklung bei diesen Projekten zu befördern. 

Für das seit 2022 laufende Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“  wurde das Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2019 als Grundlage für die räumliche Abgrenzung der Untersuchungsräume herangezogen. Weitere Informationen erhalten Sie unter bielefeld.de/ziz.

Bei der Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben sind im Rahmen der städtebaulichen Planung und Genehmigung ein umfassendes Rechtsinstrumentarium sowie die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte des Bundes und der Länder zu berücksichtigen, welche neue Vorgaben für die Erstellung von Einzelhandels- und Zentrenkonzepten gemacht haben. Zugleich haben sich die Rahmenbedingungen im Einzelhandel verändert und geplante Vorhaben in zentralen Bielefelder Versorgungsbereichen Klärungsbedarfe ausgelöst. Daher wurde das Einzelhandels- und Zentrenkonzept fortgeschrieben.
Die ursprüngliche Fassung aus dem Jahr 2009 sowie eine Broschüre mit Erläuterungen dazu können hier abgerufen werden:
Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2009 
Informationen zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept