Hilfe zur Pflege
Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung bei den täglichen Verrichtungen wie z.B. Körperpflege, Ankleiden, Essen, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung Hilfe benötigen, können Hilfe zur Pflege beanspruchen. Pflegeversicherte Personen erhalten dafür gegebenenfalls Leistungen aus der Pflegekasse. Sofern die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen oder keine Pflegeversicherung vorhanden ist, besteht die Möglichkeit, beim Sozialamt Leistungen der Hilfe zur Pflege zu beantragen.
In erster Linie kommt eine pflegerische Versorgung im häuslichen Bereich durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst in Betracht. Leistungen der ambulanten Pflege ab Pflegegrad 2 sind insbesondere:
- Pflegegeld
- Pflegesachleistung
- Betreuungs- und Entlastungsleistung (zweckgebunden für die Entlastung der Pflegeperson)
- Verhinderungspflege
- Pflegehilfsmittel
- Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
Reicht die Pflege zu Hause nicht aus und ist stationäre bzw. teilstationäre Pflege erforderlich, umfasst die Hilfe zur Pflege auch die Kosten für:
- Tages- bzw. Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
- vollstationäre Pflege
Antrag auf Hilfe zur Pflege
Ein Antrag auf Übernahme der ungedeckten Pflegekosten kann beim Amt für soziale Leistungen – Sozialamt – gestellt werden.
Mit diesem Antrag sind Unterlagen vorzulegen, die Auskunft über die aktuellen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der pflegebedürftigen Person geben.
Sie können den Antrag am PC ausfüllen, ausdrucken und beim Sozialamt der Stadt Bielefeld mit den notwendigen Nachweisen abgeben.
Ansprechpartnerinnen
Hilfe zur Pflege im ambulanten Bereich
Ansprechpartnerin | Kontakt | Öffnungszeiten | |
Buchstaben A - L | Regina Kriese | E-Mail Tel. +49 521 51-2965 Fax +49 521 51-8212 |
mo 8-12 Uhr |
Buchstaben M - Z | Jutta Pepper | E-Mail Tel. +49 521 51-6171 Fax +49 521 51-8212 |
mo 8-12 Uhr do 8-12 Uhr und 14.30 bis 18 Uhr |
Hilfe zur Pflege in Einrichtungen und besonderen Wohnformen
Ansprechpartnerin | Kontakt | Öffnungszeiten |
Frau Topcu | E-Mail Tel. +49 521 51-2151 Fax +49 521 51-2746 |
mo 8-12 Uhr |