Mietspiegel

Altbau

Der Mietspiegel ist ein anerkanntes und objektives Instrument für die Beurteilung von Mietpreisen. Er bietet eine Übersicht über die ortsüblichen Vergleichsmieten im freifinanzierten Wohnungsbau. Damit dient der Mietspiegel beiden Mietvertragsparteien: Er schützt Mieter*innen vor ungerechtfertigt hohen Mieten und Vermieter*innen vor unwirtschaftlich niedrigen Mieten.

Der Mietspiegel ist definiert als eine Übersicht über die ortsüblichen Vergleichsmieten, die für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage sowie energetische Ausstattung und Beschaffenheit in den letzten sechs Jahren vereinbart oder geändert wurden. Nicht berücksichtigt werden hierbei Erhöhungen der Betriebskosten.

Aus dem Mietspiegel ist die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete ablesbar wie auch die Mietwerte, die im Bereich von Mietspannen um diesen Median zwischen oberem und unterem Wert ebenfalls als ortsüblich gelten. Bei Neuvermietungen ist der Mietspiegel eine Orientierungshilfe für die eigenverantwortliche Festlegung der Miete unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften. Beim Mieterhöhungsverlangen dient der Mietspiegel als ein Begründungsmittel für die ortsübliche Vergleichsmiete.

Mietspiegel 2024

Der Bielefelder Mietspiegel 2024 gilt ab dem 1. März 2024. Er ist ein qualifizierter Mietspiegel im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. Das bedeutet: Wenn Vermieter*innen eine Mieterhöhung auf andere Begründungsmittel als den Mietspiegel stützen, müssen sie in ihrem Mieterhöhungsverlangen die ortsübliche Vergleichsmiete aus dem qualifizierten Mietspiegel mitteilen. Voraussetzung ist, dass der Mietspiegel Angaben zu dem betreffenden Wohnraum enthält.
Rechtsgrundlagen sind die Regelungen zum Mietrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch, insbesondere die §§ 557 ff. BGB.