Das Führungs-Zeugnis

Ein Führungs-Zeugnis ist eine Urkunde.

Im Führungs-Zeugnis steht, ob eine Person vorbestraft ist.

Vorbestraft heißt:

Man hat eine Straftat begangen

und wurde von einem Gericht verurteilt.

Das Führungs-Zeugnis bekommt man vom Bundesamt für Justiz.

Mit dem Führungs-Zeugnis kann man zeigen,

dass man keine Vorstrafen hat.

 

Es gibt verschiedene Führungs-Zeugnisse:

  • Das einfache Führungs-Zeugnis
    Das einfache Führungs-Zeugnis gibt es in 2 Formen:
    1. Für persönliche Angelegenheiten
    2. Zur Vorlage bei einer Behörde
  • Das erweiterte Führungs-Zeugnis
  • Das Europäische Führungs-Zeugnis

 

Brauchen Sie ein Führungs-Zeugnis?

Dann müssen Sie einen Antrag bei der Stadt Bielefeld stellen.

 
  • Das einfache Führungs-Zeugnis für persönliche Angelegenheiten
    Manchmal muss man ein Führungs-Zeugnis vorzeigen.
    Zum Beispiel:
    • beim Arbeitgeber.
    • bei einem Verein, in dem man ehrenamtlich arbeitet.
      Ehrenamtlich heißt,
      man bekommt kein Geld für die Arbeit.

Dann muss man dieses Führungs-Zeugnis beantragen

 

  • Das einfache Führungs-Zeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
    Manchmal muss man bei Behörden ein Führungs-Zeugnis vorzeigen.
    Zum Beispiel:
    • wenn man eine Firma gründen will.
    • wenn man im Ausland arbeiten will.
    Dann muss man dieses Führungs-Zeugnis beantragen.

 

  • Das erweiterte Führungs-Zeugnis
    Manche Berufe darf man nur machen,
    wenn man keine Vorstrafen hat.
    Zum Beispiel Berufe,
    die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben.
    Dann braucht man ein erweitertes Führungs-Zeugnis.
    Das einfache Führungs-Zeugnis reicht nicht aus.
    Arbeiten Sie ehrenamtlich in einem Verein?
    Haben Sie da mit Kindern und Jugendlichen zu tun?
    Dann brauchen Sie auch das erweiterte Führungs-Zeugnis.

    Wichtig:
    Das erweiterte Führungs-Zeugnis
    bekommen Sie nur mit einer Bescheinigung.
    Zum Beispiel vom Arbeitgeber.

 

  • Das Europäische Führungs-Zeugnis
    Hat man die Staats-Angehörigkeit aus einem
    anderen Land in Europa?
    Zum Beispiel Polen oder Rumänien?
    Dann kann man nur das Europäische Führungs-Zeugnis beantragen.
    Wollen Sie in einem anderen Land in Europa arbeiten?
    Sagen Sie das, wenn Sie den Antrag stellen.
    Dann brauchen Sie
    ein beglaubigtes Europäisches Führungs-Zeugnis.
    Das heißt:
    Das Führungs-Zeugnis muss einen besonderen Stempel haben.

Für den Antrag gelten diese Regeln:

  • Man muss in Bielefeld wohnen.
  • Man muss mindestens 14 Jahre alt sein.
    Für Kinder unter 14 Jahren gibt es kein Führungs-Zeugnis.
Grafik von einer Person, die den Zeigefinger hoch hält.

So beantragen Sie ein Führungs-Zeugnis:

  • Sie können das Führungs-Zeugnis
    in der Bürgerberatung beantragen.
    Machen Sie einen Termin.
    Sie können den Termin online machen.
    Oder rufen Sie im BSC an.
    BSC ist kurz für: BürgerServiceCenter
    Die Telefon-Nummer ist:
    0521 510
  • Sie können das Führungs-Zeugnis online beantragen.
    Sie brauchen dafür einen neuen elektronischen Personalausweis.
    Haben Sie keinen neuen elektronischen Personalausweis?
    Dann können Sie das Führungs-Zeugnis nicht online beantragen.


Wichtig:

Ein Führungs-Zeugnis können Jugendliche ab 14 Jahre bekommen.

Eltern können den Antrag alleine stellen.

Das Kind muss bei dem Termin nicht dabei sein.

 

Grafik von einem Bildschirm auf dem ein Formular angezeigt wird.

Jugendliche ab 14 Jahre können den Antrag auch selbst stellen.

Der Jugendliche muss dann ein Ausweis-Dokument mitbringen.

Zum Beispiel einen Personalausweis oder einen Reisepass.

Hat der Jugendliche kein Ausweis-Dokument?

Dann muss ein Elternteil zu dem Termin mitkommen.

Diese Unterlagen braucht man für den Antrag:

  • Man braucht ein gültiges Ausweis-Dokument.
    Zum Beispiel einen Personalausweis oder Reisepass.
Weitere Unterlagen:

Wollen Sie das Führungs-Zeugnis bei einer Behörde vorzeigen?

Dann brauchen Sie

  • den Namen von der Behörde
  • die Adresse von der Behörde.

Das Führungs-Zeugnis wird direkt an die Behörde geschickt.

 

Wollen Sie ein erweitertes Führungs-Zeugnis beantragen?

Dann brauchen Sie eine Bescheinigung.

Der Arbeitgeber gibt Ihnen die Bescheinigung.

Der Arbeitgeber muss die Bescheinigung unterschreiben.

Bringen Sie die Bescheinigung zu dem Termin mit.

Wichtig:

Haben Sie keine Bescheinigung?

Dann können Sie kein erweitertes Führungs-Zeugnis beantragen.

 

Gesetzliche Betreuer müssen auch diese Unterlagen mitbringen:

  • Den eigenen Personalausweis oder Reisepass
  • Die Bestellungsurkunde
    Die Bestellungsurkunde ist ein Nachweis.
    Man sagt dazu auch: Betreuer-Ausweis.

Das Bundesamt für Justiz bearbeitet den Antrag.

Das dauert 2 bis 3 Wochen.

 

Das Führungs-Zeugnis kostet 13 Euro.

Die Beglaubigung kostet 13 Euro.

 

Grafik Geldscheine und Geldmünzen

So können Sie bezahlen:

  • Mit Bargeld
  • Mit EC-Karte
    Die EC-Karte ist eine Bank-Karte.

 

Infos zur Gebühren-Ermäßigung

Normalerweise kostet das Führungs-Zeugnis 13 Euro.

In Ausnahme-Fällen kann man einen Antrag stellen.

Man nennt das: Antrag auf Gebühren-Befreiung.

Dann bekommt man das Führungs-Zeugnis kostenlos.

 

Grafik von einer Person, die den Zeigefinger hoch hält.

Dann können Sie einen Antrag auf Gebühren-Befreiung stellen:

  • Sie arbeiten ehrenamtlich in einer gemeinnützigen Einrichtung.
    Das heißt:
    Die Einrichtung verdient mit der Arbeit kein Geld.
    Sie bekommen für Ihre Arbeit kein Geld.
     
  • Sie machen gerade einen Freiwilligen-Dienst.
    Zum Beispiel ein freiwilliges soziales Jahr.
  • Sie bekommen eine von diesen Leistungen:
    • Sozial-Hilfe
      Sozial-Hilfe ist Geld vom Staat.
      Sozial-Hilfe bekommen Menschen,
      die nur sehr wenig Geld haben.
    • Grundsicherung
      Grundsicherung ist Geld vom Staat.
      Grundsicherung bekommen Menschen,
      die nicht arbeiten können.
      Zum Beispiel, weil sie eine Behinderung haben.
    • Arbeitslosen-Geld 2
      Arbeitslosen-Geld 2 ist Geld vom Staat.
      Arbeitslosen-Geld 2 bekommen Menschen,
      die schon lange eine Arbeit suchen.
    • Asylbewerber-Leistungen
      Asylbewerber-Leistungen ist Geld vom Staat.
      Asylbewerber-Leistungen können diese Menschen bekommen:
      Menschen, die nach Deutschland geflüchtet sind.
    • Kriegsopfer-Fürsorge
      Kriegsopfer-Fürsorge ist Geld vom Staat.
      Kriegsopfer-Fürsorge können diese Menschen bekommen:
      Menschen, die in einem Krieg schlimme Dinge erlebt haben.
 

Sie müssen nachweisen, dass Sie zu den Ausnahmen gehören.

Bringen Sie Unterlagen dafür mit.

Zum Beispiel: Bescheide oder andere Bestätigungen.

 

Grafik auf der ein Gebäude, Geld, Essen und ein Haus zu sehen sind

Wichtig:

Sie müssen beide Anträge zusammen stellen:

  • Den Antrag für das Führungs-Zeugnis
  • und den Antrag auf die Gebühren-Befreiung.
     
Grafik von einer Person, die den Zeigefinger hoch hält.

Stellen Sie die Anträge direkt in der Bürgerberatung.

Die Mitarbeitenden prüfen Ihren Antrag auf Gebühren-Befreiung.

  • Gehören Sie zu den Ausnahmen?
  • Sind alle Unterlagen dabei?

Dann müssen Sie für das Führungs-Zeugnis

erst mal kein Geld bezahlen.

 

 

Die Mitarbeitenden schicken Ihre Anträge

an das Bundesamt für Justiz.

Das Bundesamt für Justiz prüft Ihren Antrag auf Gebühren-Befreiung.

  • Gehören Sie zu den Ausnahmen?
    Dann müssen Sie für das Führungs-Zeugnis kein Geld bezahlen.
  • Gehören Sie nicht zu den Ausnahmen?
    Dann müssen Sie das Führungs-Zeugnis doch bezahlen.
    Sie bekommen eine Rechnung vom Bundesamt für Justiz.
Grafik von einem Briefumschlag mit Brief

Dann rufen Sie im BSC an.

BSC ist kurz für: BürgerServiceCenter

Die Telefon-Nr. ist:

0521 510

Oder schreiben Sie eine E-Mail an:

buergerberatung@bielefeld.de

Grafik von einem Computer und einem Telefon