Eigentumsförderung

Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt unter bestimmten Voraussetzungen zinsgünstige Darlehen für den Neubau bzw. Erwerb von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen, die selbst genutzt werden. Die günstigen Konditionen sind für 30 Jahre festgeschrieben und werden mit 10 Prozent Tilgungsnachlass gewährt.

 

Förderobjekte

  • Neubau Eigenheime
  • Neubau Eigentumswohnungen
  • Erwerb bestehender Eigenheime
  • Erwerb bestehender Eigentumswohnungen

 

Förderung

Grundpauschale Einkommensgrenze A  184.000 €
Grundpauschale Einkommensgrenze B (+ 40%) 110.000 €


Zusätzlich (Einkommensgrenze A und B)

 
Barrierefreie Ausstattung   11.500 €
Kinderbonus pro Kind      24.000 €
Bonus für schwerbehinderte Person 
(wenn nicht schon beim Kinderbonus berücksichtigt)
24.000 €
Zusatzdarlehen für Bauvorhaben mit BEG  Effizienzhaus 40 Standard               30.000 €
Zusatzdarlehen für Bauen mit Holz maximal 17.000 €


Konditionen (Einkommensgrenze A und B)

Tilgungsnachlass          10 %
Tilgungsnachlass bei Zusatzdarlehen   
(BEG Effizienzhaus 40 Standard / Bauen mit Holz)
50 %
Zinsen p.a. (30 Jahre fest)        0,5 %
Tilgung bei Neubau p.a.      1,0 %
Tilgung bei Altbau p.a.         2,0 %
Verwaltungskostenbeitrag p.a.        0,5 %
Eigenleistung       7,5 %
Gebühren Stadt Bielefeld (einmalig)     
(Mindestens bei Neubau 1.200 € / Altbau 850 €)
1,0 %

 

Zielgruppen

Haushalte, die die allgemeine Einkommensgrenze (A) einhalten bzw. um nicht mehr als 40 % überschreiten (B).

Tragbarkeit Mindestrückbehalt pro Monat:

Alleinstehende      970 €
Zweipersonenhaushalt       1.240 €
zzgl. je weitere Person / Kind    320 €
Beispiel: Ehepaar mit zwei Kindern   1.880 €

 

Eigenleistung

Die Eigenleistung in Höhe von min. 7,5 Prozent der Gesamtkosten kann durch Eigenkapital, Selbsthilfe oder den unbelasteten Wert eines vorhandenen Grundstücks erbracht werden.