Sozialpsychiatrischer Dienst SPsD sowie Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst KJPD
Sozialpsychiatrischer Dienst
Der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst
Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche, Eltern und Familien
Wir sind eine kleine interdisziplinär arbeitende Beratungsstelle für Kinder und Jugendlichen, Eltern und Familien sowie des sozialen Umfeldes. Wir beraten und helfen bei unterschiedlichen Schwierigkeiten und Problemen der Kinder und Jugendlichen. Vorstellungsgründe könnten u.a. sein:
Bedrückte Stimmungen, starke Stimmungsschwankungen, Schulvermeidung, familiäre Konflikte, soziale Probleme bis hin zu sozialen Ängsten, allgemeine Ängste und Sorgen, Suizidgedanken und akute Selbst- und Fremdgefährdung.
Ausgeprägte Auffälligkeiten sind nicht selten und erfordern eine umfassende und frühzeitige Abklärung, eine qualifizierte Beratung und Einleitung von Hilfen.
Frühwarnzeichen schwer wiegender psychischer und sozialer Fehlentwicklungen können auch Gewaltbereitschaft, Alkohol- und Drogenmissbrauch sein.
Die Beratung findet auf der Basis psychotherapeutischer und lösungsorientierter Ansätze statt. Sie erfolgt in der Regel nach Vereinbarung und ist kostenlos.
Die Mitarbeiter*innen unterliegen der Schweigepflicht.
Wir bieten an:
- Beratung und Information
- anonyme Beratungen
- Familienberatung
- Diagnostische Abklärung
- Soforthilfe in akuten Krisensituationen mit Einleitung notwendiger Maßnahmen (z.B. stationäre Behandlung)
- Begleitende Beratung vor, während und nach einem stationären Aufenthalt
- Fachberatung
- Helferkonferenzen
- Weitervermittlung an Fachberatungsstellen
- Weitervermittlung an Fördermaßnahmen
Für:
- Kinder
- Jugendliche
- Eltern
- Familien
- Fachpersonal (Jugendhilfe, Jugendamt, andere Beratungseinrichtungen)
Wo und wie:
- telefonisch
- Beratung in den Räumen der Beratungsstelle
- Hausbesuche
- Besuche in der Kindertagesstätte, in der Schule oder Klinik
Die Beratung findet auf der Basis psychotherapeutischer und lösungsorientierter Ansätze statt. Sie erfolgt in der Regel nach Vereinbarung und ist kostenlos. Die Mitarbeiter*innen unterliegen der Schweigepflicht.
Wir sind
- Drei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen
- eine Arzthelferin
Erwachsenenpsychiatrie
Zu den Aufgaben des Fachbereichs gehören psychiatrische Begutachtungen für Dienststellen der eigenen Behörde (z.B. Arbeitsfähigkeit, Reisefähigkeit, Anwendung des SGB, Fahreignung) sowie Begutachtungen im Auftrag von Behörden und öffentlichen Institutionen (z.B. Regierungspräsidium, Gerichte). Dabei geht es unter anderem um Haftfähigkeit, Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung oder Prüfungsfähigkeit.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Zusammenarbeit mit dem Sozialpsychiatrischen Dienst. Die fachliche Anleitung obliegt den Psychiater*innen des Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes. Aufgabe des Sozialpsychiatrischen Dienstes ist es, psychisch erkrankten Menschen vorsorgende, begleitende und nachsorgende Unterstützung anzubieten.
Was sollte man mitbringen?
- Personalausweis
- Auftragsschreiben der Behörde (falls es dem Gesundheitsamt noch nicht vorliegt)
- verfügbare ärztliche Unterlagen (Behandlungsberichte, Bescheide von Versorgungsamt/Sozialamt oder Versicherungen usw.)
Terminvergabe
Alle amtsärztlichen Untersuchungen und Begutachtungen erfolgen nach vorheriger Terminvergabe. Im Rahmen der Terminvergabe können Sie sich auch über die eventuell auf Sie zukommenden Kosten erkundigen.