Tierseuchenbekämpfung

Bei der Tierseuchenbekämpfung stehen vorbeugende Maßnahmen gegen die hochansteckenden, wirtschaftlich bedeutenden Tierseuchen, wie 

  • Maul- und Klauenseuche,
  • Geflügelpest,
  • Schweinepest,
  • BSE,
  • Aujeszkysche Krankheit,
  • BHV1 (Bovine Herpesvirusinfektion 1),
  • VD (Bovine Virusdiarrhoe),

im Vordergrund.

Zu diesen Erkrankungen haben Tierhalter*innen Meldepflichten, Untersuchungspflichten, Hygienevorgaben, Transportregelungen und ähnliches zu beachten.

Informationen zu aktuellen Tierseuchen und Tierkrankheiten unter Aktuelles.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Überwachung der Tiergesundheit im Reiseverkehr.

Verschiedene Nicht-EU-Länder verlangen bei der Einreise mit Heimtieren eine amtliche Gesundheitsbescheinigung.

Für die Rückreise aus diesen Ländern ist häufig neben einer in den EU-Heimtierausweis eingetragenen gültigen Tollwutimpfung und der Chipkennzeichnung des Tieres eine Tollwutantikörpertiterbestimmung erforderlich. Welche Anforderungen je nach Reiseland genau zu erfüllen sind, können Sie telefonisch erfragen.

Mehr Informationen

  • Regelungen für Reisen mit Hunden und Katzen innerhalb der EU und zur Einreise in die EU unter www.bmel.de

Für das Ausstellen einer Gesundheitsbescheinigung vereinbaren Sie bitte einen Termin und bringen Folgendes mit:

  • das Tier, welches verreisen soll,
  • den gültigen Impfausweis bei Hund, Katze oder Frettchen,
  • ggf. das schriftliche Ergebnis der Tollwutantikörpertiterbestimmung,
  • Ihren Personalausweis und die Gebühr in bar.
  • ggfs. weitere vom jeweiligen Staat geforderte Vordrucke zur Gesundheitsbescheinigung mit weiteren Bedingungen für die Einreise (z. B. Parasitenbehandlung)

Für Pferde und andere Nutztiere ist auch beim Verbringen innerhalb der EU eine amtliche Gesundheitsbescheinigung vorzulegen.

Für das Ausstellen einer Gesundheitsbescheinigung für Pferde vereinbaren Sie bitte mindestens vier Werktage vor der geplanten Abreise einen Termin. Bitte füllen das Anmeldeformular für die Gesundheitsbescheinigung für ein Pferd vollständig aus und übermitteln es mit Kopien des Pferdepasses ebenfalls mindestens vier Werktage vor der Abreise an das Veterinäramt.

Wer folgende Tiere hält, muss seine Tierhaltung beim Veterinäramt anzeigen und bei der Tierseuchenkasse registrieren lassen: 

  • Equiden (Pferde, Esel),
  • Rinder,
  • Schweine,
  • Schafe,
  • Ziegen,
  • Geflügel (Hühner, Enten, Gänse, Puten, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Wachteln),
  • Gehegewild,
  • Kameliden (Kamele, Alpakas, Lamas…) oder
  • Bienen.

Danach ist der Tierbestand jährlich an die Tierseuchenkasse zu melden.
Die Tierseuchenkasse erfasst die Tierhaltung und vergibt eine 15-stellige Registriernummer.

Die Anmeldung kann unter www.nw.agrodata.de erfolgen.

Weitere Informationen 
www.landwirtschaftskammer.de