Impfberatung

Bei jeder Untersuchung im kinder- und jugendärztlichen Dienst wird eine Impfberatung durchgeführt. Im Masernschutzgesetz von 2020 ist festgelegt, dass jedes Kind vor Aufnahme in den Kindergarten oder in die Schule zweimal gegen Masern geimpft sein muss. Die Eltern müssen dem Kindergarten oder der Schule einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Wird der Nachweis nicht erbracht, so wird das Gesundheitsamt vom Kindergarten oder von der Schule informiert. Es können Bußgelder verhängt werden, wenn die Masernimpfung nach einer angemessenen Frist nicht durchgeführt wurde.

Gerne stehen die Mitarbeiter*innen bei Fragen zur Masernimpfung zur Verfügung.