Ausländerangelegenheiten

Bürgeramt - Kommunale Ausländerbehörde

Wir sind Ansprechpartner*innen für alle Ausländer*innen in Bielefeld. Sie erhalten und erfahren bei uns alles rund um

So erreichen Sie die Ausländerbehörde

Viele Ihrer Anliegen lassen sich schriftlich klären. Sie können dazu Unterlagen per Email an auslaenderbehoerde [ät] bielefeld.de (auslaenderbehoerde[at]bielefeld[dot]de) oder per Post senden.

Insbesondere für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis benötigen wir Ihre Unterlagen vorab zur Prüfung. Erst nach erfolgter Prüfung der Unterlagen und entsprechender Bestätigung durch die Ausländerbehörde ist ein Vorsprachetermin sinnvoll.

Auch in anderen Fällen der Verlängerung oder Neuausstellung des Aufenthaltstitels können Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen (z.B. Finanzierungsunterlagen, Passkopien) zunächst übersenden.

Parallel wird auch die Ausstellung einer vorläufigen aufenthaltsrechtlichen Bescheinigung (Fiktionsbescheinigung) geprüft.


Online-Anträge

Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, bei vielen Aufenthaltstiteln den Antrag online zu stellen. Bitte informieren Sie sich darüber im Serviceportal der Stadt Bielefeld.

Zum Serviceportal

Telefonisch über das BürgerServiceCenter (BSC)

Für allgemeine Anfragen an die Ausländerbehörde steht Ihnen das BürgerServiceCenter (BSC) unter Telefon +49 521 51-0 montags bis freitags von 7.30 bis 18 Uhr telefonisch zur Verfügung. Anfragen die nicht direkt beantwortet werden können, werden an die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Ausländerbehörde weitergeleitet.

Persönliche Vorsprache 

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte überlegen Sie, ob eine persönliche Vorsprache zwingend erforderlich ist.  Viele Ihrer Anliegen lassen sich wie oben beschrieben schriftlich oder telefonisch klären.

Termin vereinbaren

Kontaktaufnahme in Notfällen

Falls alle Termine ausgebucht sind, benutzen Sie bitte in dringenden und belegbaren Notfällen (Reisenotwendigkeit ins Ausland/drohender Arbeitsplatzverlust) das folgende Kontaktformular. Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Begründung der Dringlichkeit erforderlich ist. Sie erhalten eine Rückmeldung im Laufe von 2 Werktagen.

Kontaktformular

Zudem können Sie in der Zeit von 8-10 Uhr von montags bis freitags sowie am Donnerstagnachmittag zusätzlich von 14.30 bis 16 Uhr den Infoschalter im Wartebereich der Kommunalen Ausländerbehörde aufsuchen, um Ihr Anliegen persönlich ohne Termin zu erklären.

Aufenthaltstitel

Musterausweis

Aufenthaltsrechte und elektronische Aufenthaltstitel
Wir leisten für Sie:

  • Aufenthaltserlaubnisse erteilen und verlängern
  • Niederlassungserlaubnisse (unbefristeter Aufenthaltstitel) erteilen
  • Pass- und Ausweisersatzpapiere ausstellen
  • Auflagenänderungen (zum Beispiel: Zugang zum Arbeitsmarkt von Nicht-EU-Bürger*innen)


Für Nicht-EU-Bürger*innen werden seit September 2011 elektronische Aufenthaltstitel („eAT“) ausgegeben. Sie beantragen den „eAT“ bei uns. Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Es fallen Gebühren in unterschiedlicher Höhe an. Der „eAT“ wird dann zentral in Berlin hergestellt und Sie können ihn circa vier Wochen nach Ihrem Antrag bei uns mit Termin abholen.

Detaillierte Beschreibungen zum Aufenthaltsrecht finden zur Sie unter Integration, Einbürgerung & Ausländer*innen.

Fachkräfte

Herzlich willkommen in der Rubrik für Fachkräfte, Blaue Karte EU und Personen im Anerkennungsverfahren der Ausländerbehörde Bielefeld.

Als Ihre Ansprechpartner*innen kümmern wir uns um Ihre Anliegen und die Ihrer Familie. Gerne beantworten wir Ihre Fragen.

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, individuelle Termine direkt über die E-Mail-Adresse fachkraefte [ät] bielefeld.de zu vereinbaren.
Um Ihnen den Weg zu erleichtern, prüfen wir Ihre Unterlagen vorab per E-Mail.
Besuchen Sie das Serviceportal der Stadt Bielefeld für weitere Informationen zu den benötigten Unterlagen.

Für Unternehmen, die Fachkräfte nach Deutschland holen möchten, empfehlen wir den Quick-Check auf make-it-in-germany.com. Dort finden Arbeitgebende detaillierte Informationen zur Einreise und zum Visumverfahren. Starten Sie das beschleunigte Fachkräfteverfahren online bei der Zentralstelle für Fachkräfteeinwanderung (ZFE).

Wir möchten den Austausch mit Unternehmen intensivieren und verstehen die Bedeutung effizienter Verwaltungsprozesse. Wenn Sie Fragen haben, sind wir gerne für Sie da.

Bielefeld freut sich darauf, Sie als Fachkraft willkommen zu heißen und gemeinsam mit Ihnen die Zukunft zu gestalten.

Visaangelegenheiten

Für die Einreise aus bestimmten Ländern ist ein Visum erforderlich. Eine Liste der Länder finden Sie unter www.auswaertiges-amt.de. Ein Visum wird bei der Botschaft oder dem Generalkonsulat in dem entsprechenden Land beantragt.

Wenn eine Person (oder eine Firma) einen ausländischen Gast einladen möchte, ist grundsätzlich eine Verpflichtungserklärung abzugeben. Damit erklärt der*die Einladende, für alle anfallenden Kosten (Lebensunterhalt, Wohnung, Krankenbehandlung) aufzukommen.
Bei einem Visum bis zu drei Monaten (zum Beispiel für Tourist*innen und Besucher*innen) können Sie diese Erklärung in der Bürgerberatung bzw. den Bürgerberatungsfilialen persönlich abgeben. Bei einem Visum über drei Monate (zum Beispiel für ein Studium oder einen Sprachkurs) sprechen Sie bitte persönlich in der Ausländerbehörde vor. Es fallen Gebühren in Höhe von 29 Euro pro Verpflichtungserklärung an.

Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, sich vor Ihrem Besuch telefonisch beraten zu lassen. Wir können dann im Vorfeld nähere Informationen über Herkunftsland, Dauer, Zweck und Besonderheiten erfragen und Ihnen mitteilen, welche Unterlagen Sie für eine Vorsprache benötigen. Gerne berät Sie dazu auch unser BürgerServiceCenter unter +49 521 51-0.

Einbürgerungen

Wer dauerhaft in Deutschland lebt, aber noch nicht deutsche*r Staatsangehörige*r ist, kann sich einbürgern lassen.

Mehr Infos unter Einbürgerungen.

Flüchtlingsangelegenheiten

Wenn Sie einen Asylantrag in Deutschland stellen möchten, müssen Sie persönlich bei der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Bochum, Gersteinring 50, 44791 Bochum, wenden. Ein schriftlicher Asylantrag ist nur bei bestimmten Personengruppen (z.B. minderjährigen Kindern) oder im Falle des Besitzes eines Aufenthaltstitels möglich.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entscheidet über Ihren Asylantrag. Die Entscheidung des BAMF ist für uns als Ausländerbehörde bindend. Während des Asylverfahrens gilt Ihr Aufenthalt als gestattet. Die Aufenthaltsgestattung wird von uns verlängert.

Wenn Sie als asylberechtigt anerkannt wurden (oder ein Schutz nach § 60 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz besteht), können Sie bei uns eine Aufenthaltserlaubnis und einen Reiseausweis für Flüchtlinge erhalten. Sofern Ihr Antrag abgelehnt wird, sind Sie zur Ausreise verpflichtet. Eine freiwillige Ausreise ist möglich, unter Umständen können Sie dazu sogar eine finanzielle Unterstützung durch die „International Organization for Migration (IOM)“ erhalten.