Allgemeine Infos zum Schwerbehinderten-Ausweis

Menschen mit einer schweren Behinderung haben

ein Recht auf einen Schwerbehinderten-Ausweis.

Im Schwerbehinderten-Ausweis steht,

wie schwer die Behinderung ist.

Am Grad der Behinderung erkennt man,

wie schwer die Behinderung ist.

Die Abkürzung ist: GdB.

Ist der Grad der Behinderung 50 oder mehr?

Dann hat man eine schwere Behinderung.

 

Im Schwerbehinderten-Ausweis stehen Merkzeichen.

Merkzeichen sind Buchstaben.

Die Merkzeichen zeigen, welche besonderen Rechte die Person hat.

 

Die Merkzeichen

G bedeutet:

Die Person kann nur sehr schlecht laufen.

Zum Beispiel:

  • weil sie nur sehr schlecht Luft bekommt.
  • weil sie eine Behinderung an den Beinen hat.

 

Bl bedeutet:

Die Person ist blind.

 

Gl bedeutet:

Die Person ist taub.

 

B bedeutet:

Die Person darf eine Begleitperson mitnehmen.

Die Begleitperson fährt kostenlos Bus und Bahn.

 

 

H bedeutet:

Die Person braucht sehr viel Unterstützung.

 

 

RF bedeutet:

Die Person muss weniger Rundfunk-Beitrag bezahlen.

Der Rundfunk-Beitrag ist Geld für Radio und Fernsehen.

Menschen mit Behinderung haben

ein Recht auf besondere Hilfen und Leistungen.

Man nennt das: Nachteils-Ausgleiche.

Zum Beispiel:

  • Menschen mit Behinderung müssen weniger Steuern zahlen.
  • Es gibt Parkplätze für Menschen mit Behinderung.
  • Menschen mit Behinderung können kostenlos Bus und Bahn fahren.
  • Menschen mit Behinderung haben bei der Arbeit besondere Rechte.

 

Welche Nachteils-Ausgleiche bekommt man?

Das kommt darauf an:

  • welche Behinderung man hat und
  • wie schwer die Behinderung ist.
Grafik von einer Person, die den Zeigefinger hoch hält.

Dann rufen Sie beim Sozialamt an.

Die Telefon-Nr. ist:

0521 51 5996 oder

0521 51 5980

Oder schreiben Sie eine E-Mail an:

sozialamt [ät] bielefeld.de (sozialamt[at]bielefeld[dot]de)

Grafik von einem Computer und einem Telefon