Schwerbehinderten-Ausweis:
Verschlimmerungsantrag stellen

Menschen mit einer schweren Behinderung haben
ein Recht auf einen Schwerbehinderten-Ausweis.

Im Schwerbehinderten-Ausweis steht,
wie schwer die Behinderung ist.
 

Man kann den Schwerbehinderten-Ausweis ändern lassen.

Zum Beispiel:

  • wenn sich die Gesundheit verschlimmert.
  • wenn man mehr Einschränkungen hat.

Dafür muss man einen Antrag stellen.

Man nennt das: Verschlimmerungs-Antrag.
 

Den Antrag stellt man beim Sozialamt in Bielefeld.

Das Sozialamt prüft dann:

  • Muss der Grad der Behinderung erhöht werden?
    Der Grad der Behinderung ist eine Zahl.
    Die Zahl zeigt an, wie schwer die Behinderung ist.
    Die Abkürzung ist: GdB.
 
  • Müssen weitere Merkzeichen eingetragen werden?
    Merkzeichen sind Buchstaben.
    Die Buchstaben stehen für
    • eine bestimmte Behinderung.
    • besondere Rechte.

Für den Verschlimmerungs-Antrag brauchen Sie:

  • Das Antrags-Formular
    Das Antrags-Formular bekommen Sie vom Sozialamt.
    Oder Sie können es hier herunterladen.
  • Ein aktuelles Pass-Foto in Farbe
    Beantragen Sie den Schwerbehinderten-Ausweis
    für ein Kind unter 11 Jahre?
    Dann brauchen Sie kein Pass-Foto.
  • Name und Adresse von Ihren Ärzten

 

Haben Sie ein Gutachten vom Arzt?

In einem Gutachten vom Arzt stehen:

  • Ihre Krankheiten.
  • Ihre Einschränkungen.

Dann legen Sie das Gutachten auch dazu.

Das Gutachten muss in deutscher Sprache sein.

  1. Füllen Sie das Antrags-Formular aus.
    Das Antrags-Formular bekommen Sie vom Sozialamt.
    Oder Sie können es hier herunterladen.
  2. Schreiben Sie die Namen und Adressen von Ihren Ärzten auf.
  3. Haben Sie andere Unterlagen vom Arzt?
    Zum Beispiel Gutachten.
    Dann legen Sie die Unterlagen auch dazu.
  4. Stecken Sie die Unterlagen in einen Briefumschlag.
Grafik auf der ein ein Blatt zu sehen ist, das beschrieben wird
  1. Schicken Sie den Umschlag per Post an das Sozialamt.
    Die Adresse ist:
    Sozialamt
    Niederwall 23
    33602 Bielefeld

 

Wichtig:

Sie müssen nicht zum Arzt gehen.

Der Arzt füllt den Antrag nicht aus.

Grafik von einem Briefumschlag mit Brief

Das Sozialamt bearbeitet Ihren Antrag.

Das dauert ungefähr 3 Monate.

 

Meistens ist es so:

Der Schwerbehinderten-Ausweis ist unbefristet.

Das heißt: der Schwerbehinderten-Ausweis ist für immer gültig.

Es gibt aber auch Ausnahmen.

Zum Beispiel:

Wenn sich der Gesundheits-Zustand auch wieder verbessern kann.

Dann gilt der Schwerbehinderten-Ausweis

nur für eine bestimmte Zeit.

 

Bei Kindern unter 11 Jahren ist es so:

  • Der Schwerbehinderten-Ausweis hat kein Foto.
  • Der Schwerbehinderten-Ausweis gilt höchstens
    bis zum 11. Lebensjahr.

Danach muss man für das Kind

einen neuen Schwerbehinderten-Ausweis beantragen.

Für den neuen Antrag braucht man ein Pass-Foto vom Kind.

Das Pass-Foto muss in Farbe sein.

Grafik von einer Person, die den Zeigefinger hoch hält.

Der Verschlimmerungs-Antrag ist kostenlos.

Das Sozialamt prüft jeden Antrag.

Vielleicht braucht das Sozialamt mehr Infos.

Zum Beispiel einen Befund-Bericht vom Arzt.

Ein Befund-Bericht ist ein Brief vom Arzt.

Dann bezahlt das Sozialamt die Kosten dafür.

 

Für andere Unterlagen bezahlt das Sozialamt nicht.

Zum Beispiel:

Für Gutachten, die Sie sich selbst besorgen.

Dann rufen Sie beim Sozialamt an.

Die Telefon-Nr. ist:

0521 51 5996 oder

0521 51 5980

Oder schreiben Sie eine E-Mail an:

sozialamt [ät] bielefeld.de (sozialamt[at]bielefeld[dot]de)

Grafik von einem Computer und einem Telefon