Ersterteilung einer Fahrerlaubnis

Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L und T

Terminvereinbarung
Die Vorsprache erfolgt in der Fahrerlaubnisbehörde ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung. Alternativ können Sie einen Termin telefonisch oder per E-Mail vereinbaren.

Auch in den Bürgerberatungen können Sie nur nach vorheriger Terminvereinbarung vorsprechen.

Notwendige Unterlagen Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L und T

  • Gültiger Pass oder Personalausweis im Original
  • Lichtbild, das den Bestimmungen der Passbildverordnung entspricht (biometrisch)
  • Bescheinigung über Schulung in Erster Hilfe (mind. 9 Unterrichtseinheiten)
  • Sehtestbescheinigung (vom Optiker oder Augenarzt)
  • Gebühren: 44,70 Euro (Klasse A1, A2, A, B, BE) / 43,90 Euro (Klasse AM, L, T)


Zusätzliche Unterlagen für das Begleitete Fahren ab 17

Zusätzliche Unterlagen bei Eintragung der Schlüsselzahl 197

  • Ggf. Nachweis der Fahrerschulung gem. Anl.7 Fahrschüler-Ausbildungsordnung
  • Zusätzliche Gebühren in Höhe von 28,60 Euro


Allgemeine Hinweise für alle Fahrerlaubnisklassen

  • Anträge können frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.
  • Die Antragsstellung ist nur dann möglich, wenn der Hauptwohnsitz in Bielefeld ist.
  • Anträge können nur vollständig angenommen werden.
  • Anträge laufen nach einem Jahr ab, wenn keine Prüfung abgelegt und bestanden wurde.
  • In Einzelfällen kann die Vorlage eines Führungszeugnisses gefordert werden.
  • Antrag auf Ersterteilung/Erweiterung oder Umschreibung der Klasse(n)

Häufig gestellte Fragen/Frequently Asked Questions (FAQ)

Muss ich persönlich zur Antragsstellung erscheinen?

In der Regel ist eine persönliche Vorsprache wegen der eigenhändigen Unterschrift unabdingbar. Die Abholung hingegen kann durch eine bevollmächtigte Person gegen Vorlage der Vollmacht und einer Ausweiskopie erfolgen.

Welches Ausweisdokument muss vorgelegt werden?

In der Regel ist der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass vorzulegen. Bei Personen ohne deutschen Personalausweis oder Reisepass ist der nationale Pass sowie der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) vorzulegen.

Bei Ausländer*innen, die keinen Pass ihres Heimatlandes besitzen, ist ein durch deutsche oder ausländische Behörden ausgestelltes amtliches Dokument (z.B. Reiseausweis, Aufenthaltsgestattung oder Duldung) einzureichen.

Kann ich die Gebühren überweisen?

Nein, die Gebühren können in der Fahrerlaubnisbehörde nur bar oder mit EC-Karte und PIN vereinnahmt werden.

Wie lange läuft mein Antrag?

Anträge laufen nach einem Jahr ab, wenn keine Prüfung abgelegt und bestanden wurde.

Wann kann ich zur Prüfung?

Im Regelfall wird nach Prüfung des Antrages und Produktion des Kartenführerscheines bei der Bundesdruckerei der Prüfauftrag freigegeben. Im Idealfall dauert dies bis zu vier Wochen. Die Dauer kann jedoch im Einzelfall abweichen, zum Beispiel durch das Einholen von Auskünften anderer Fahrerlaubnisbehörden, dem Kraftfahrt-Bundesamt oder Gerichten.

Kann ich eine Fahrschule außerhalb von Bielefeld besuchen?

Gemäß § 17 Abs. 3 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) hat der Bewerbende die Prüfung am Ort der Hauptwohnung oder am Ort der schulischen oder beruflichen Ausbildung, des Studiums oder der Arbeitsstelle abzulegen.
Grundsätzlich empfiehlt es sich vorher zu klären, ob eine auswärtige Fahrschule genehmigt werden kann.

Muss ich bei einer Erweiterung einen neuen Erste-Hilfe-Kurs machen?

Wer bereits einen Erste-Hilfe-Kurs mit 9 oder mehr Unterrichtseinheiten (UE) bei früheren Anträgen eingereicht hat, benötigt keine neue Bescheinigung. War bei der Ersterteilung nur eine Bescheinigung über die Teilnahme an Lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort mit 8 UE eingereicht, muss erneut an einer Schulung in Erster Hilfe mit 9 UE teilgenommen werden.

Kann ich meinen Antrag in der Bürgerberatung stellen?

In der Bürgerberatung können Führerscheinanträge auf Ersterteilung, Erweiterung, Ersatz und Ausstellung eines Kartenführerscheins wegen Änderung (z.B. Heirat oder Beschädigung) oder Umtausch eines alten deutschen Führerscheines gestellt werden. Anträge auf Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis, Verlängerung von befristeten Fahrerlaubnissen (LKW und Bus) oder Ausstellung eines Internationalen Führerscheines sind nur in der Führerscheinstelle möglich.