Ersterteilung einer Fahrerlaubnis

Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L und T

Terminvereinbarung
Die Vorsprache erfolgt in der Fahrerlaubnisbehörde ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung. Alternativ können Sie einen Termin telefonisch oder per E-Mail vereinbaren.

Auch in den Bürgerberatungen können Sie nur nach vorheriger Terminvereinbarung vorsprechen.

Notwendige Unterlagen Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L und T

  • Gültiger Pass oder Personalausweis im Original
  • Lichtbild, das den Bestimmungen der Passbildverordnung entspricht (biometrisch)
  • Bescheinigung über Schulung in Erster Hilfe (mind. 9 Unterrichtseinheiten)
  • Sehtestbescheinigung (vom Optiker oder Augenarzt)
  • Gebühren: 45,90 Euro (Klasse A1, A2, A, B, BE) / 45,10 Euro (Klasse AM, L, T)

Zusätzliche Unterlagen für das Begleitete Fahren ab 17

Zusätzliche Unterlagen bei Eintragung der Schlüsselzahl 197

  • Ggf. Nachweis der Fahrerschulung gem. Anl.7 Fahrschüler-Ausbildungsordnung
  • Zusätzliche Gebühren in Höhe von 28,60 Euro

Allgemeine Hinweise für alle Fahrerlaubnisklassen

  • Anträge können frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.
  • Die Antragsstellung ist nur dann möglich, wenn der Hauptwohnsitz in Bielefeld ist.
  • Anträge können nur vollständig angenommen werden.
  • Anträge laufen nach einem Jahr ab, wenn keine Prüfung abgelegt und bestanden wurde.
  • In Einzelfällen kann die Vorlage eines Führungszeugnisses gefordert werden.
  • Antrag auf Ersterteilung/Erweiterung oder Umschreibung der Klasse(n)

Häufig gestellte Fragen/Frequently Asked Questions (FAQ)

In der Regel ist eine persönliche Vorsprache wegen der eigenhändigen Unterschrift unabdingbar. Die Abholung hingegen kann durch eine bevollmächtigte Person gegen Vorlage der Vollmacht und einer Ausweiskopie erfolgen.

In der Regel ist der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass vorzulegen. Bei Personen ohne deutschen Personalausweis oder Reisepass ist der nationale Pass sowie der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) vorzulegen.

Bei Ausländer*innen, die keinen Pass ihres Heimatlandes besitzen, ist ein durch deutsche oder ausländische Behörden ausgestelltes amtliches Dokument (z.B. Reiseausweis, Aufenthaltsgestattung oder Duldung) einzureichen.

Nein, die Gebühren werden bei Antragstellung fällig und können nur mit EC-Kartenzahlung vereinnahmt werden.

Anträge laufen nach einem Jahr ab, wenn keine Prüfung abgelegt und bestanden wurde.

Im Regelfall wird nach Prüfung des Antrages und Produktion des Kartenführerscheines bei der Bundesdruckerei der Prüfauftrag freigegeben. Im Idealfall dauert dies bis zu vier Wochen. Die Dauer kann jedoch im Einzelfall abweichen, zum Beispiel durch das Einholen von Auskünften anderer Fahrerlaubnisbehörden, dem Kraftfahrt-Bundesamt oder Gerichten.

Gemäß § 17 Abs. 3 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) hat der Bewerbende die Prüfung am Ort der Hauptwohnung oder am Ort der schulischen oder beruflichen Ausbildung, des Studiums oder der Arbeitsstelle abzulegen. Grundsätzlich empfiehlt es sich vorher zu klären, ob eine auswärtige Fahrschule genehmigt werden kann.

Wer bereits einen Erste-Hilfe-Kurs mit 9 oder mehr Unterrichtseinheiten (UE) bei früheren Anträgen eingereicht hat, benötigt keine neue Bescheinigung. War bei der Ersterteilung nur eine Bescheinigung über die Teilnahme an Lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort mit 8 UE eingereicht, muss erneut an einer Schulung in Erster Hilfe mit 9 UE teilgenommen werden.

In der Bürgerberatung können Führerscheinanträge auf Ersterteilung, Erweiterung, Ersatz und Ausstellung eines Kartenführerscheins wegen Änderung (z.B. Heirat oder Beschädigung) oder Umtausch eines alten deutschen Führerscheines gestellt werden. Anträge auf Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis, Verlängerung von befristeten Fahrerlaubnissen (LKW und Bus) oder Ausstellung eines Internationalen Führerscheines sind nur in der Führerscheinstelle möglich.