Wechsel der Fahrschule oder Sprache

Terminvereinbarung
Die Vorsprache erfolgt in der Fahrerlaubnisbehörde ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung. Alternativ können Sie einen Termin telefonisch oder per E-Mail vereinbaren.

Notwendige Unterlagen

Häufig gestellte Fragen/Frequently Asked Questions (FAQ)

Kann ich meinen Antrag in der Bürgerberatung stellen?

In der Bürgerberatung können Führerscheinanträge auf Ersterteilung, Erweiterung, Ersatz und Ausstellung eines Kartenführerscheins wegen Änderung (z.B. Heirat oder Beschädigung) oder Umtausch eines alten deutschen Führerscheines gestellt werden. Anträge auf Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis, Verlängerung von befristeten Fahrerlaubnissen (LKW und Bus) oder Ausstellung eines Internationalen Führerscheines sind nur in der Führerscheinstelle möglich.

Muss ich persönlich zur Antragsstellung erscheinen?

In der Regel ist eine persönliche Vorsprache wegen der eigenhändigen Unterschrift unabdingbar. Die Abholung hingegen kann durch eine bevollmächtigte Person gegen Vorlage der Vollmacht und einer Ausweiskopie erfolgen.

Kann ich die Gebühren überweisen?

Nein, die Gebühren können in der Fahrerlaubnisbehörde nur bar oder mit EC-Karte und PIN vereinnahmt werden.

Kann ich eine Fahrschule außerhalb von Bielefeld besuchen?

Gemäß § 17 Abs. 3 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) hat der Bewerbende die Prüfung am Ort der Hauptwohnung oder am Ort der schulischen oder beruflichen Ausbildung, des Studiums oder der Arbeitsstelle abzulegen.
Grundsätzlich empfiehlt es sich vorher zu klären, ob eine auswärtige Fahrschule genehmigt werden kann.