Häufig gestellte Fragen/Frequently Asked Questions (FAQ)
Muss ich persönlich zur Antragsstellung erscheinen?
In der Regel ist eine persönliche Vorsprache wegen der eigenhändigen Unterschrift unabdingbar. Die Abholung hingegen kann durch eine bevollmächtigte Person gegen Vorlage der Vollmacht und einer Ausweiskopie erfolgen.
Welches Ausweisdokument muss vorgelegt werden?
In der Regel ist der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass vorzulegen. Bei Personen ohne deutschen Personalausweis oder Reisepass ist der nationale Pass sowie der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) vorzulegen.
Bei Ausländer*innen, die keinen Pass ihres Heimatlandes besitzen, ist ein durch deutsche oder ausländische Behörden ausgestelltes amtliches Dokument (z.B. Reiseausweis, Aufenthaltsgestattung oder Duldung) einzureichen.
Kann ich die Gebühren überweisen?
Nein, die Gebühren können in der Fahrerlaubnisbehörde nur bar oder mit EC-Karte und PIN vereinnahmt werden.
Kann ich mir den Führerschein nach Hause zuschicken lassen?
Für Anträge wegen Ersatz, Ausstellung eines Kartenführerscheins wegen Änderung (z.B. Heirat oder Beschädigung), Umtausch eines alten deutschen Führerscheines oder Verlängerung von befristeten Fahrerlaubnissen (LKW und Bus) ist in den meisten Fällen ein Direktversand an die Meldeanschrift möglich. Die zusätzliche Gebühr beträgt 5,00 Euro.
Wie lange läuft mein Antrag?
Anträge laufen nach einem Jahr ab, wenn keine Prüfung abgelegt und bestanden wurde.
Wann kann ich zur Prüfung?
Im Regelfall wird nach Prüfung des Antrages und Produktion des Kartenführerscheines bei der Bundesdruckerei der Prüfauftrag freigegeben. Im Idealfall dauert dies bis zu vier Wochen. Die Dauer kann jedoch im Einzelfall abweichen. Zum Beispiel durch das Einholen von Auskünften anderer Fahrerlaubnisbehörden, dem Kraftfahrt-Bundesamt oder Gerichten.
Kann ich eine Fahrschule außerhalb von Bielefeld besuchen?
Gemäß § 17 Abs. 3 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) hat der Bewerbende die Prüfung am Ort der Hauptwohnung oder am Ort der schulischen oder beruflichen Ausbildung, des Studiums oder der Arbeitsstelle abzulegen.
Grundsätzlich empfiehlt es sich vorher zu klären, ob eine auswärtige Fahrschule genehmigt werden kann.
Muss ich bei einer Erweiterung einen neuen Erste-Hilfe-Kurs machen?
Wer bereits einen Erste-Hilfe-Kurs mit 9 oder mehr Unterrichtseinheiten (UE) bei früheren Anträgen eingereicht hat, benötigt keine neue Bescheinigung. War bei der Ersterteilung nur eine Bescheinigung über die Teilnahme an Lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort mit 8 UE eingereicht, muss erneut an einer Schulung in Erster Hilfe mit 9 UE teilgenommen werden.
Kann ich meinen Antrag in der Bürgerberatung stellen?
In der Bürgerberatung können Führerscheinanträge auf Ersterteilung, Erweiterung, Ersatz und Ausstellung eines Kartenführerscheins wegen Änderung (z.B. Heirat oder Beschädigung) oder Umtausch eines alten deutschen Führerscheines gestellt werden. Anträge auf Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis, Verlängerung von befristeten Fahrerlaubnissen (LKW und Bus) oder Ausstellung eines Internationalen Führerscheines sind nur in der Führerscheinstelle möglich.
Wie lange darf ich von meiner ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch machen?
Die gültige ausländische Fahrerlaubnis darf noch sechs Monate nach Wohnsitzbegründung in der Bundesrepublik Deutschland benutzt werden, wenn Sie zum Zeitpunkt der Erteilung mindestens ein halbes Jahr (185 Tage) in dem betreffenden Land gelebt haben.
Was passiert mit meinem ausländischen Führerschein nach der Umschreibung?
Die Führerscheine der EU- und EWR-Staaten sowie die meisten der in Anlage 11 der FeV aufgeführten Staaten werden an den Ausstellerstaat zurückgesandt. Die übrigen Führerscheine werden drei Jahre verwahrt.
Was darf ich mit meinem EU-Kartenführerschein fahren?
Einteilung der Fahrerlaubnisklassen
Was bedeuten die Auflagen auf meinem EU-Kartenführerschein?
Verwendung von Schlüsselzahlen für Eintragungen in den Führerschein
Wo benötige ich den internationalen Führerschein?
Die Fahrerlaubnisbehörde empfiehlt den internationalen Führerschein grundsätzlich außerhalb der europäischen Union. In vielen Ländern wird bereits von der Polizei der Kartenführerschein akzeptiert, jedoch verlangen viele Mietwagenfirmen die Vorlage des internationalen Führerscheines. Weitere Informationen erhalten Sie über z.B. das Auswärtige Amt.
Kann ich nach 2 Jahren Besitz der Auflage 196 die Aufstiegsprüfung machen?
Nein, da es sich um keine vollwertige Klasse A1 handelt, die auch nur zum Fahren in Deutschland berechtigt.
Benötige ich die Schlüsselzahl 95 für Berufskraftfahrer?
Bei der Eintragung der Schlüsselzahl handelt es sich um Sozialvorschriften im Güterkraftverkehr gemäß des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetztes (BKrFQG). Weitere Informationen erhalten Sie über die IHK OWL zu Bielefeld.