Pflegschaften

Unter einer Pflegschaft ist die Übertragung von Teilen der elterlichen Sorge auf einen Dritten zu verstehen. 

Eine Pflegschaft setzt ein familiengerichtliches Verfahren voraus. In diesem Verfahren entzieht das Familiengericht den Eltern einen bestimmten Teil der elterlichen Sorge, beispielsweise die Gesundheitsfürsorge, das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder das Recht zur Vertretung des Kindes in einem Abstammungsverfahren. Der Teil der elterlichen Sorge wird auf einen Pfleger oder auch Ergänzungspfleger übertragen. Als Ergänzungspfleger können Einzelpersonen (z.B. Verwandte), Berufsvormünder, Vormundschaftsvereine, aber auch das Jugendamt eingesetzt werden.

In Abstammungsverfahren wird regelmäßig das Jugendamt zum Ergänzungspfleger bestimmt. Als Abstammungsverfahren wird ein familiengerichtliches Verfahren bezeichnet, in dem geklärt wird, wer Vater eines Kindes ist bzw. nicht ist. Das Verfahren wird in der Regel durch einen Elternteil oder von der Person, die sich für den Vater hält, eingeleitet. Der Ergänzungspfleger vertritt das Kind in dem Verfahren als rechtlicher Vertreter und bringt die Interessen des Kindes in das Verfahren ein. 

  • Sie sind zum/zur Ergänzungspfleger*in eines Kindes bestellt und haben Fragen zu Ihren Rechten und Pflichten bzw. wie Sie das Ihnen anvertraute Kind am besten vertreten?
  • Fragen zur Pflegschaft richten Sie bitte per E-Mail an das Jugendamt der Stadt Bielefeld.