Seniorenratswahl
Dem Seniorenrat gehören 13 ehrenamtliche, stimmberechtigte Mitglieder an, die die Interessen der über 60-jährigen Bürgerinnen und Bürger Bielefelds in allen Bereichen der Kommunalpolitik und des öffentlichen Lebens vertreten.
Der Seniorenrat setzt sich für die Belange der älteren Generation ein: durch Anregungen, Anfragen, Empfehlungen und Stellungnahmen an den Rat der Stadt, die Bezirksvertretungen sowie die Verwaltung. Er berät und unterstützt alle im Bereich der Seniorenarbeit tätigen öffentlichen und privaten Gremien und Einrichtungen.
Die Wahl findet ausschließlich als Briefwahl statt. Die Wahlberechtigten erhalten ihre Briefwahlunterlagen automatisch an ihre Meldeanschrift.
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzt,
- das 60. Lebensjahr vollendet hat,
- mindestens seit drei Monaten in der Stadt Bielefeld seine Hauptwohnung hat und
- nicht infolge eines Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Ausgeschlossen vom Wahlrecht sind die Ausländer, auf die das Aufenthaltsgesetz nach seinem § 1 Absatz 2, Nummern 2 und 3 in der jeweils geltenden Fassung keine Anwendung findet, und die Ausländer, die Asylbewerber*innen sind.
Wie viele Stimmen haben Wahlberechtigte?
Wahlberechtigte haben bis zu drei Stimmen. Die Stimmen können auf bis zu drei Wahlvorschläge verteilt werden, wobei jeder Wahlvorschlag nicht mehr als eine der drei Stimmen erhalten kann.
Welche Bedeutung haben Stellvertreter*innen?
Bei der Stimmabgabe gilt das sogenannte „Huckepack-Prinzip“, nach dem alle Kandidatinnen und Kandidaten eine vorab festgelegte Stellvertretung haben. Durch die Stimmabgabe für die Kandidatin bzw. den Kandidaten wählen die Wahlberechtigten gleichzeitig auch die Stellvertretung der kandidierenden Person. Eine separate Stimmabgabe für Kandidierende und Stellvertretende ist nicht möglich.
Ablauf der Wahl
15.11.2025
Spätester Termin für die Anmeldung in Bielefeld (Hauptwohnsitz)
04.01.2026
Aufstellung des Wählerverzeichnisses
09.01.2026
Frist Einreichung der Wahlvorschläge
bis 15 Uhr
27. - 31.01.2026
Zustellung der Briefwahlunterlagen
15.02.2026
Wahltermin Seniorenrat
17. - 20.02.2026
Auszählung