Zensus 2022

Seit Mai 2022 läuft auch in Bielefeld die Interviewphase des Zensus 2022. Im Rahmen der Interviews werden die Bewohner*innen der für die Stichprobe zufällig ausgewählten Haushalte durch 212 ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte persönlich befragt.

Grundlegendes zum Zensus

Im Rahmen des Zensus werden alle zehn Jahre grundlegende Daten über die Bevölkerung und die Wohnungssituation in Deutschland erhoben. Der letzte Zensus wurde im Jahr 2011 durchgeführt. Der geplante Zensus im Jahr 2021 wurde pandemiebedingt auf das Jahr 2022 verschoben und wird europaweit durchgeführt.

Er ist Planungsgrundlage für politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entscheidungen. Dabei werden Strukturdaten zur Bevölkerung, zur Erwerbstätigkeit, zum Wohnungsbestand und zur Wohnsituation erhoben. Weitere Hintergrundinformationen zum Zensus 2022 und häufig gestellte Fragen finden Sie beim Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat.

Unterschied zum Mikrozensus

Der Mikrozensus (kleine Bevölkerungszählung) wird in kürzeren Abständen und mit einer kleineren Zufalls-Stichprobe durchgeführt.

Auskunftspflicht und Datenschutz

Per Bundesgesetz wurde in Vorbereitung des Zensus mit §§ 23 ff. Zensusgesetz eine Auskunftspflicht für die in der Stichprobe zu befragenden Bürger*innen eingeführt. Das bedeutet, die zufällig für den Zensus 2022 ausgewählten Bürger*innen sind verpflichtet Auskünfte im Rahmen des Zensus (z.B. zur wirtschaftlichen, beruflichen, sozialen und Wohnsituation) zu geben. Die zufällige Auswahl der Auskunftspflichtigen Bürger*innen soll die Repräsentativität der gewonnenen Daten gewährleisten.

Die Bürger*innen können ihrer Auskunftspflicht bequem online nachkommen. Durch die Erhebungsbeauftragten oder Interviewer*innen, die die Erhebung durchführen erhalten die befragten Bürger*innen eine sog. IDEV-Kennung. Mit dieser können sich die Befragten über die Zensus-Internetseite einloggen und ihre Angaben schnell, sicher und vertraulich abgeben.

Außerdem besteht für Auskunftspflichtige die keinen Online-Zugang haben, aber ihre Angaben nicht in Form eines Papierfragebogens per Post an die Erhebungsstelle schicken möchten, die Möglichkeit ihre Angaben in einem abgeschotteten Bereich der Erhebungsstelle an einem PC-Arbeitsplatz zu machen.

Beim Zensus wird der Datenschutz nach den Prinzipien des Artikel 5 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umgesetzt. Gemäß Artikel 15 Absatz 1 DSGVO sind die Auskunftspflichtigen berechtigt, von der Erhebungsstelle Informationen über die Verarbeitung und Speicherung der eigenen personenbezogenen Daten zu erhalten. Der Zensus beruht auf verschiedenen gesetzlichen Grundlagen.

Veröffentlichung der Ergebnisse

Die Auswertungen der Befragungsergebnisse werden voraussichtlich 18 Monate nach dem Stichtag (15. Mai 2022) durch das Statistische Bundesamt veröffentlicht.