Wohnungshilfen - Wohnberechtigungsschein beantragen

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Für den Bezug einer geförderten Wohnung benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Der WBS wird auf Antrag erteilt, wenn die vom Land NRW vorgegebenen Einkommensgrenzen eingehalten werden.

Zudem wird im WBS die zulässige Wohnungsgröße nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder ausgewiesen.

Ein in Bielefeld ausgestellter WBS berechtigt zum Bezug einer geförderten Wohnung in allen Gemeinden Nordrhein-Westfalens. Sofern Sie Ihren Wohnsitz nicht in Bielefeld, aber in einer Gemeinde in Nordrhein-Westfalen haben, sollten Sie einen Allgemeinen Wohnberechtigungsschein vorzugsweise bei der zuständigen Stelle in Ihrem Wohnort beantragen. Dieser WBS berechtigt auch zum Bezug einer Wohnung in Bielefeld. Wohnungssuchende aus anderen Bundesländern beantragen einen Allgemeinen Wohnberechtigungsschein bei der Stadt Bielefeld.

Das Einkommen aller zum Haushalt gehörenden Personen darf eine bestimmte Höhe nicht überschreiten. Maßgebend ist die Einhaltung der Einkommensgrenze des geförderten Wohnungsbaus im Bundesland NRW. Bitte beachten Sie hierzu das Merkblatt Einkommensgrenzen. Die Rechenbeispiele im Merkblatt haben lediglich einen informativen Charakter und sind nur unter Berücksichtigung einer Einkommensart anwendbar. Mischeinkünfte - insbesondere bei Mehrpersonen-Haushalten - führen zu anderen Ergebnissen. Alle Einkünfte sind anzugeben, auch wenn sie nicht angerechnet werden. Zudem werden, wenn zutreffend, Frei- und Abzugsbeträge berücksichtigt.

Wohngemeinschaften gelten als ein Haushalt und müssen gemeinsam einen WBS beantragen. Dies gilt auch für Studierende, wenn sie zusammen eine öffentlich geförderte Wohnung bewohnen. 

Studierende, die ein Zimmer in einem geförderten Studierendenwohnheim beziehen, müssen ebenfalls einen WBS beantragen. Bei den Wohnheimen, die nach den Studierendenwohnheimbestimmungen (SWB) gefördert sind, entfällt die WBS-Pflicht. Darüber informiert Sie das Studierendenwerk.

Wenn Sie eine unterbelegte - also zu große - geförderte Wohnung frei machen, kann ein Ausnahme-Wohnberechtigungsschein ohne Einkommensprüfung für eine bestimmte Wohnung geprüft und erteilt werden. Das trifft auch bei einem gleichwertigen Wohnungstausch zu.

Zum Nachweis einer Dringlichkeit können Sie im WBS-Antrag den Grund der Wohnungssuche ankreuzen oder angeben und entsprechende Nachweise vorlegen (zum Beispiel Ihren Mietvertrag, wenn die Wohnung zu klein ist; das Kündigungsschreiben der Vermieterin bzw. des Vermieters; ein ärztliches Attest bei gesundheitlicher Gefährdung).

Wohnungsgröße
Alleinstehenden wird ein WBS über 50 qm Wohnfläche ausgestellt.

Ein 2-Personen-Haushalt erhält einen WBS über 2 Wohnräume oder 65 qm Wohnfläche. Für jede weitere haushaltsangehörige Person erhöht sich die Wohnfläche um einen Wohnraum und 15 qm.

Junge Eheleute (bis zu 5 Jahre verheiratet, beide unter 40 Jahren) ohne Kind erhalten einen WBS über 3 Wohnräume oder 80 qm Wohnfläche. Eine Überschreitung von 5 qm Wohnfläche ist in Bielefeld zulässig. In bestimmten Fällen (zum Beispiel Alleinerziehende mit Kindern ab dem 6. bis zum 18. Lebensjahr, schwerbehinderte Menschen im Rollstuhl) ist ein weiterer Raum bzw. 15 qm Wohnfläche zu bewilligen.

  • Antrag auf Wohnberechtigungsschein
     
  • Nachweise über alle Einkünfte des letzten Kalenderjahres - und bei Änderungen auch für das laufende Kalenderjahr bis jetzt - für alle im Haushalt befindlichen Personen, zum Beispiel:
    • Arbeitnehmer/-innen: Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber (Anlage A)
    • Selbständige: Steuererklärung des Vorjahres und eine Bescheinigung des Steuerberaters über das Monatseinkommen des laufenden Jahres
    • Arbeitslose: Einkommensnachweise des letzten Kalenderjahres (und bei Änderungen auch für das laufende Kalenderjahr bis jetzt) einschließlich ALG-I-Bescheide / Bürgergeld-Bescheide
    • Studenten/-innen: z. B. BAföG-Bescheid, Minijob, Unterhalt einschließlich Kindergeld von den Eltern usw.
      Die Vorlage einer Immatrikulationsbescheinigung o.ä. reicht nicht aus.
    • bei Rentenbezug: alle aktuellen Rentenbescheide
    • Übrige Einkünfte (Anlage B)
       
  • Nachweis über finanzielle Verpflichtungen (z. B. Unterhaltszahlungen, aber keine Schuldentilgung)
     
  • ggf. Schwerbehindertenausweis 
     
  • ggf. Bescheide der Pflegekasse über Pflegegrad (früher Pflegestufe)
     
  • bei ausländischen Personen: Nachweis einer Aufenthaltserlaubnis für mindestens 12 Monate
  • bei Minderjährigen (ab 16 Jahren) ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich (also z. B. beide Elternteile)

5,00 € bis max. 30,00 € (einkommensabhängig)

Es wird ein Gebührenbescheid zugeschickt.

Gebührenfrei nur für Empfänger von Leistungen nach SGB II und XII (Bürgergeld, Grundsicherung etc.)
 

Der WBS ist ein Jahr gültig.

Eine Neubeantragung vor Ablauf der Gültigkeit ist nicht möglich.

Der WBS wird innerhalb weniger Tage zugesandt, sofern alle erforderlichen Nachweise vorgelegt wurden.

Den Antrag können Sie

  • persönlich
  • schriftlich oder
  • per E-Mail mit digitalisierter Unterschrift (Antrag unterschreiben, dann einscannen oder abfotografieren)

stellen.

Ihre zuständige Sachbearbeiterin bzw. Ihren zuständigen Sachbearbeiter können Sie telefonisch beim BürgerServiceCenter oder persönlich an der Information im Neuen Rathaus erfragen. E-Mail-Adresse: wohnungshilfen@bielefeld.de