Informiere dich für mehr Sicherheit!

Was kann ich auf dem Heimweg beachten?
 

  • Die Nachtbusse in Bielefeld halten auch zwischen den Haltestellen, damit du möglichst kurze Wege zu Fuß gehen musst. Sprich dazu die Busfahrer*innen an.
  • Es gibt in Bielefeld das Anruf-Sammel-Taxi (AST), damit du günstiger nach Hause kommen kannst, wenn es für dich keine passende Verbindung mit der Bahn oder dem Bus gibt. Suche an den Haltestellen nach dem Symbol (AST). Von dort kannst du ein Sammeltaxi unter 0521 51 1616 bestellen und dir mit anderen die Kosten teilen.
  • Ein deutschlandweites Heimwegtelefon (030 12074182) kann dich auf dem Heimweg unterstützen. Wenn du dich auf dem Heimweg unwohl fühlst, kannst du von einem*einer Ehrenamtlichen am Telefon bis nach Hause begleitet werden.

 Informiere dich bei moBiel über den Nachtbus und das Anruf-Sammel-Taxi.

Was kann ich am nächsten Tag tun, wenn ich in Not bin?
 

Was kann ich am nächsten Tag tun, wenn mir im Nachtleben etwas passiert ist?
 

  • Ob nach einer Vergewaltigung, sexuellen Belästigung oder wenn du dich einfach unsicher fühlst – du bist nicht allein. In Bielefeld gibt es Beratungsstellen, die dir zuhören, dich ernst nehmen und vertraulich unterstützen – Anonym, kostenlos und auf deiner Seite. Egal, ob du eine Anzeige erstatten möchtest oder lieber nicht.
  • Wir informieren dich zum Thema Anzeigeerstattung, über deine Rechte und den Ablauf eines Strafverfahrens und Möglichkeiten der Unterstützung, z.B. durch Psychosoziale Prozessbegleitung.
  • Wir begleiten dich (wenn du das möchtest) zur Polizei, zur Anwältin und zum Gericht.
Frauennotruf Bielefeld

 0521 124248

Beratung für Frauen und Mädchen ab 16 Jahren, die sexualisierte Gewalt erlebt haben: www.frauennotruf-bielefeld.de
Beratungsstelle - Mädchenhaus Bielefeld

 0521 173016

Beratung für Mädchen* und junge Frauen* ab 12 Jahren, die Gewalt erleben oder erlebt haben: www.maedchenhaus-bielefeld.de/maedchenberatungsstelle.html

Wie wende ich mich an die Polizei?
 

  • Bei der Polizei kann eine Straftat angezeigt werden. 
  • Die Polizei ist dazu verpflichtet, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und die Straftat zu verfolgen, wenn sie Kenntnis von einer Straftat erlangt hat.
  • Eine Anzeige zu einer Sexualstraftat kann nicht zurückgezogen werden.
  • An jeder Polizeidienststelle kannst du persönlich, aber auch online bei der „Internetwache“ eine Anzeige erstatten.