Finanzielle Unterstützung für Familien
Für Familien gibt es eine Reihe finanzieller Unterstützungsangebote. Hier finden Sie eine Übersicht der verschiedenen Leistungen für Familien!
Werfen Sie auch gerne einen Blick in das Starke-Familien-Checkheft des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend! Das Checkheft erklärt übersichtlich, welche Unterstützungsangebote es gibt und wann Sie diese in Anspruch nehmen können.
Kindergeld
Grundsätzlich steht Ihnen für jedes Kind bis zum 18. Lebensjahr Kindergeld zu. Unter bestimmten Voraussetzungen wird das Kindergeld auch über das 18. Lebensjahr hinausgezahlt.
Zuständige Behörde
Familienkasse Nordrhein-Westfalen Ost
Werner-Bock-Str. 8
33602 Bielefeld
Tel. 0800 4 55555 30
Elterngeld
Elterngeld erhalten grundsätzlich alle Eltern, die ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen.
Sie können zwischen dem Basiselterngeld und ElterngeldPlus wählen.
Zuständige Behörde
Jugendamt Stadt Bielefeld - Elterngeldkasse -
Niederwall 23
33602 Bielefeld
Unterhaltsvorschuss und Entlastungsbetrag
Alleinerziehende können eine finanzielle Unterstützung erhalten, wenn der andere Elternteil keinen oder nur unregelmäßigen Unterhalt zahlt. Zudem besteht die Möglichkeit einen höheren Steuerfreibetrag pro Kind zu erhalten.
Zuständige Behörde
Jugendamt Stadt Bielefeld - Unterhaltsvorschuss -
Niederwall 23
33602 Bielefeld
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Durch das Bildungs- und Teilhabepaket können z.B. Kosten für das Mittagessen in der Schule, Kita oder Tagespflege, Musik- und Sportkurse, Nachhilfe oder Klassenfahrten übernommen werden. Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket haben Sie, wenn Ihnen selbst oder Ihren Kindern z.B. Arbeitslosengeld II, Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialgeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zustehen.
Zuständige Behörde
Sozialamt Stadt Bielefeld - Bildung und Teilhabe
Herforder Str. 71, 4. Etage
33602 Bielefeld
Bielefelder Kinderfonds
Mit dem Bielefelder Kinderfonds soll Kindern aus Familien mit geringem Einkommen die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, an kulturellen, sportlichen, sozialen, musikalischen, künstlerischen und schulischen Angeboten ermöglicht werden.
Der Bielefelder Kinderfonds übernimmt für diese Kinder die Teilnahmekosten, damit sie an Angeboten bei Kooperationspartnern teilnehmen können. Voraussetzung ist die Vorlage des Bielefeld-Passes.
weitere Infos: www.bielefelder-kinderfonds.de
BAFÖG
Beim Amt für Ausbildungsförderung erhalten Sie Auskünfte zu den allgemeinen Förderungsvoraussetzungen nach dem Bafög (Bundesausbildungsförderungsgesetz).
Zuständige Behörde
Amt für Ausbildungsförderung
Niederwall 23
33602 Bielefeld
KiZ – Der Zuschlag zum Kindergeld
Ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht, wenn Ihr Einkommen zwar für Sie, aber nicht für Ihre Familie reicht. Die Höhe des Kinderzuschlags wird für jede Familie individuell berechnet.
Zuständige Behörde
Familienkasse Nordrhein-Westfalen Ost
Werner-Bock-Str. 8
33602 Bielefeld
Tel. +49 800 4 55555 30
Kinderbetreuung
Alle Kinder ab dem ersten Geburtstag haben Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Die Höhe der Elternbeiträge bemisst sich anhand des Einkommens.
Erhalten Sie den Kinderzuschlag, Wohngeld oder weitere Leistungen, entfallen die Gebühren.
Zuständige Behörde
Jugendamt Stadt Bielefeld - Elternbeiträge -
Niederwall 23
33602 Bielefeld
Wohngeld
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete (für Mieter*innen) oder Belastung (für Wohneigentümer*innen) für Haushalte mit geringem Einkommen. Insbesondere Rentner*innen, Bezieher*innen von Arbeitslosengeld I und Erwerbstätige mit geringem Einkommen gehören zur Gruppe der Wohngeldbezieher*innen.
Zuständige Behörde
Amt für Soziale Leistungen – Wohngeld
Niederwall 23
33602 Bielefeld