Kindertagesbetreuung
Kindertageseinrichtungen
Die Stadt Bielefeld ist Trägerin von 42 Kindertageseinrichtungen (KiTas) und verwaltet die KiTa-Kindermannstiftung. Wir begleiten rund 2900 Kinder in ihrer Entwicklung zu individuellen Persönlichkeiten. Die kleinen und großen Einrichtungen für Kinder vom 1. Lebensjahr bis zum Schuleintritt verteilen sich im ganzen Stadtgebiet. Unsere Einrichtungen sind Orte der Erziehung, Bildung und Betreuung. Unabhängig von persönlichen, kulturellen, weltanschaulichen oder sozioökonomischen Hintergründen können Kinder hier gemeinsam aufwachsen und lernen.
Grundlage für unseren Erziehungs- und Bildungsauftrag ist das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz NRW – KiBiz) sowie die Bildungsgrundsätze des Landes Nordrhein-Westfalen.
Wir berücksichtigen das individuelle Tempo eines jeden Kindes und sehen uns in Erziehungspartnerschaft mit den Eltern als ganzheitliche Entwicklungsbegleiter*innen. Unsere pädagogischen Fachkräfte sind hervorragend ausgebildet und erweitern ihre Kenntnisse laufend im Rahmen unseres umfangreichen Fortbildungsprogramms.
Unsere Kindertagesstätten entsprechen modernen Richtlinien und bieten Kindern und Personal gleichermaßen gute räumliche Bedingungen, zeitgemäßes Spielmaterial und eine Atmosphäre der Geborgenheit.
Die Stadt Bielefeld ist Trägerin von 13 NRW-Familienzentren. Unsere Kindertageseinrichtungen, die als Familienzentrum zertifiziert sind, nehmen zusätzlich zu ihrem frühkindlichen Bildungsauftrag noch weitergehende Aufgaben wahr. Diese sind auf die Bedarfe des jeweiligen Sozialraumes ausgerichtet und stehen allen Bürger*innen offen.
In unseren Einrichtungen wird bei einer Betreuung der Kinder über Mittag ein warmes Mittagessen angeboten. Bei der Gestaltung des Speiseplans, der Auswahl der Lebensmittel und der Zubereitung der Mahlzeiten orientieren wir uns an den Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE).
Bei einer Betreuung der Kinder über Mittag in städtischen KiTas müssen die Kinder an der gemeinsamen Mittagsverpflegung der KiTa mit warmer, kindgerechter Mahlzeit teilnehmen.
Dafür ist zurzeit ein Verpflegungsentgelt von monatlich 68,00 Euro zu zahlen.
Für Eltern mit geringem Einkommen kann im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes durch das Amt für soziale Leistungen –Sozialamt– das Entgelt für die Mittagsverpflegung in voller Höhe übernommen werden. Die Antragstellung ist seit dem 1. August 2019 vereinfacht worden. Weitere Informationen, auch zu den Voraussetzungen, und die Formulare finden Sie unter Bildung und Teilhabe.
Weitere Auskünfte erhalten Sie auch von den Leitungen der städtischen KiTas sowie der Sachbearbeitung für die Verpflegungsentgelte unter Tel. +49 521 51-3916, 51-3389 oder 51-2553.