Internetseite zur Baumschutzsatzung online
| Bielefeld (bi)
Mit Blick auf das Inkrafttreten der Baumschutzsatzung zum 1. Oktober 2022 hat das Umweltamt eine neue Internetseite zum Baumschutz und zur Baumschutzsatzung mit umfangreichen Informationen online gestellt. Die Seite ist ab sofort unter dem Stichwort Baumschutzsatzung im Internet der Stadt Bielefeld oder unter diesem Link www.bielefeld.de/baumschutzsatzung abrufbar.
Vielfältige Wirkung von Bäumen
Bäume sind Alleskönner: Sie gliedern und beleben das Orts- und Landschaftsbild und tragen als Schattenspender, Luftbefeuchter, Kühlaggregat und Luftfilter zur Verbesserung der Lebensqualität und des Kleinklimas bei. Sie sind Lebensstätte von Tieren und Pflanzen. Darüber hinaus liefern sie Nahrung für Mensch und Tier. Sie erfreuen wegen ihrer Schönheit und ihres jahreszeitlichen Wandels. Zugleich sind sie Sichtschutz und Raumbildner.
Die vielfältigen psychologischen und soziologischen Wirkungen von Bäumen insbesondere auf Stadtbewohner und -bewohnerinnen sind zahlreich untersucht und wissenschaftlich belegt worden. Bäume wirken auf den Menschen beruhigend, haben positive Effekte auf die Gesundheit. Spaziergänge im Wald wirken stressabbauend und aktivieren das Immunsystem. Nicht zuletzt Corona hat gezeigt, dass es immer mehr Menschen in Parkanlagen und Wälder mit ihrem wohltuenden Baumbestand zieht.
Klimawandel und Dürre wirken sich aus
Der Klimawandel und das Stadtklima machen dem Baumbestand zu schaffen. Es wird sonniger, wärmer und trockener, hinzu kommen Stürme und Käferbefall. Stress pur für die Bäume und das ist vielfach sichtbar: Weite Flächen des Teutoburger Waldes sind kahl, wo einst Fichten standen. Aber auch die Laubbäume haben mit der Situation zu kämpfen.
Inkrafttreten der Baumschutzsatzung zum 1. Oktober 2022
Dies sind die Rahmenbedingungen unter denen der Rat der Stadt Bielefeld in seiner Sitzung am 23. Juni 2022 die Baumschutzsatzung verabschiedet hat, denn Baumschutz und Baumerhalt sind zentrale Maßnahmen einer sich an den Klimawandel anpassenden Stadt.
Mit Inkrafttreten der Baumschutzsatzung zum 1. Oktober 2022 sind im Geltungsbereich der Satzung daher Laubbäume ab einen Stammumfang von 60 Zentimeter und Nadelgehölze mit einem Stammumfang von 100 Zentimeter geschützt. Während fachgerechte Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen gestattet sind, sind Einwirkungen im Kronen- oder Wurzelbereich, die zu einer Schädigung oder zum Absterben des Baumes führen können, verboten. Sofern gewisse Voraussetzungen vorliegen, z. B. wenn der geschützte Baum krank ist oder von ihm eine Gefahr ausgeht, lässt die Stadt auf Antrag Ausnahmen und Befreiungen von den Verboten zu. In diesen Fall ist in der Regel ein Ersatzbaum zu pflanzen.
FAQ geben Antwort auf vielfältige Fragestellungen
Die zur Baumschutzsatzung neu erstellte Internetseite erläutert die Hintergründe, Rahmenbedingungen und Wissenswertes zum Baumschutz. Mittels Aufklapptexten werden häufig gestellte Fragen (FAQ) beantwortet, so z. B. wie der Stammumfang gemessen wird, welche Verbote gelten und was bei der Antragstellung zu beachten ist. Links leiten zu weiterführenden Informationen, so lässt sich z. B. eine Pflanzliste aufrufen, die hilfreiche Tipps für die Auswahl eines geeigneten Ersatzgehölzes gibt. Aber auch Bauherren finden unter der Rubrik „Bauen und Baumschutz“ Hinweise, welche Vorgaben für den Baumschutz im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren gelten und wie Bäume während der Bauzeit bestmöglich geschützt werden können.
Ein Flyer zur Baumschutzsatzung, der demnächst im Umweltamt, dem Umweltbetrieb sowie den Bürgerberatungen erhältlich sein wird, rundet das Informationsangebot ab und liefert ergänzende Informationen.
Antragsstellung ab dem 1. Oktober 2022 möglich
Mit Inkrafttreten der Baumschutzsatzung ab dem 1. Oktober 2022 können Anträge für Maßnahmen an geschützten Bäumen gestellt werden. Die Antragstellung ist als bürgerfreundliches, digitales Angebot über das Serviceportal der Stadt Bielefeld Startseite - Serviceportal Stadt Bielefeld möglich. Daneben ist auch der klassische Weg einer Antragsstellung mittels Vordruck gegeben.
Wissenswertes rund um das Thema gibt es unter www.bielefeld.de/baum-gehoelzschutz.