StadtBahn-Verlängerung Linie 4
Die Stadt Bielefeld will sich als Hochschul- und Forschungsstandort stärker profilieren und baut daher den Campus Nord mit dem Land NRW weiter aus. Der Standort soll im Wesentlichen mit dem Öffentlichen Personennachverkehr (ÖPNV) zu erreichen sein.
Für die politisch beschlossene Mobilitätsstrategie soll bis 2030 der Anteil des Umweltverbunds (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) am gesamten Verkehrsaufkommen auf 75 Prozent steigen. Der Kfz-Verkehr soll gleichzeitig von bislang 50 auf 25 Prozent verringert werden. Dafür werden unterschiedliche Maßnahmen umgesetzt.
Damit der Hochschulcampus gut zur erreichen ist, wird die StadtBahn-Linie 4 verlängert. Die 1,2 Kilometer lange Strecke führt von der heutigen Endhaltestelle „Lohmannshof“ mit zwei Haltestellen bis zur neuen Endstation an der Dürerstraße/Schloßhofstraße (siehe Übersichtskarte). Ideal auch für die Menschen, die in bestehenden und zukünftigen Wohngebieten rund um die neue Endhaltstelle leben.
Der Baubeginn ist nach Abschluss vorbereitender Arbeiten ab März 2027 durch die Versorgungsträger für Frühjahr 2027 vorgesehen. Die StadtBahn-Linie 4 soll nach reibungsloser Bauabwicklung ab Sommer 2030 auf der neuen Strecke fahren.
Die Strecke
Die Stadtbahn-Trasse beginnt an der Haltestelle „Lohmannshof“, dort wird die Wendeschleife zurückgebaut und die Gleisführung bis zur Endhaltstelle „Dürerstraße/Schloßhofstraße“ verlängert. Die Gleise verlaufen zum größten Teil im Rasen neben der Straße.
Haltestelle "Lange Lage"
Die Voraussetzungen
Das Verkehrskonzept zur Erschließung des Campus Nord wurde im Flächennutzungsplan der Stadt Bielefeld und im Bebauungsplan Nr. II /G 21 "Stadtbahn zum Campus Nord" politisch beschlossen (2010) und rechtsverbindlich festgesetzt. Der Bebauungsplan hat dabei den Rang eines Planfeststellungsbeschlusses.
Die Stadtbahn-Erweiterung ist daher zwingende rechtliche Voraussetzung für die Erschließung und räumliche Entwicklung des Hochschulstandortes für Universität und Hochschule. Oder einfacher: Ohne die Stadtbahn können dort nach der aktuellen Rechtslage keine neuen Gebäude gebaut werden.
Zur Beantragung von Fördermitteln für den Stadtbahn-Ausbau muss zudem immer eine volkswirtschaftliche Nutzen-Kosten-Analyse durchgeführt werden. Dabei werden die zukünftigen Nutzer des Campus Nord bereits berücksichtigt. Der Ausbau der Linie 4 hat einen sehr deutlich positiven Gesamtnutzen. Der Nutzen überwiegt die Kosten um deutlich mehr als das Doppelte. Diese Analyse wurde vor zwei Jahren erneut durchgeführt (Basis: aktuellen Zahlen + Kenngrößen).
Dafür sind außerdem potentielle zusätzliche positive Netzeffekte unberücksichtigt, wenn der Ringschluss zwischen den Stadtbahn-Linien 3 und Linie 4 erfolgt. Dazu laufen derzeit erste Vorplanungen. Weitere Infos dazu gibt es hier.
Die Belange des Umwelt- und Naturschutzes wurden im Bebauungsplan-Verfahren umfassend abgewogen. Ausgleichsflächen wurden festgesetzt. Im Interesse der Anwohner wird es bepflanzte Sichtschutzwälle und eine Lärmschutzwand geben.
Während der Baumaßnahme sind jedoch Sperrungen und Belastungen durch die Bautätigkeit unvermeidbar. Aber auch hier wird selbstverständlich immer versucht die Belastungen zu minimieren.
Das Projekt wird schon seit etwa 20 Jahren planerisch vorbereitet und wurde intensiv politisch begleitet, kritisch diskutiert und hinterfragt. Zahlreiche politische Beschlüsse haben jeweils die Notwendigkeit dieser Verlängerung für die Stadtentwicklung bestätigt.