Stadt Bielefeld beteiligt sich an Etablierung der Schiedsgerichtsbarkeit bei NS-Raubgut

| Bielefeld (bi)

Der Rat der Stadt Bielefeld hat in seiner gestrigen Sitzung einstimmig beschlossen, dass sich die Stadt bereiterklärt, bei der Rückgabe von Kulturgut, das während der Nazi-Zeit verfolgungsbedingt gestohlen oder weggenommen wurde, an einem neuen, offiziellen Schiedsgericht teilzunehmen.

Dieses Angebot ist dauerhaft, also „stehend“ – die Stadt erklärt damit, dass sie immer wieder bei solchen Fällen mitmachen möchte. Damit zählt die Stadt Bielefeld zu einer der ersten Städte bundesweit, die dem am 26. März 2025 geschlossenen Verwaltungsabkommen zwischen Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden folgen.

Rechte der Opfer sollen weiter gestärkt werden

Das Schiedsgericht ist eine neutrale Instanz, die bei Streitigkeiten über die Rückgabe von gestohlenen Kunstwerken und Gegenständen auf Basis einer für sie geschaffenen Schiedsordnung arbeitet und entscheidet. Dabei wird den Parteien im Rahmen des Vorverfahrens bei den kulturgutbewahrenden Einrichtungen die Gelegenheit gegeben, sich unter Wahrung angemessener Fristen gütlich im Sinne einer gerechten und fairen Lösung zu einigen. Erst wenn dies nicht möglich ist, soll ein konkretes Schiedsverfahren in Gang kommen. Dies ist eine Verbesserung gegenüber der bisherigen „Beratenden Kommission NS-Raubgut“, deren Empfehlungen nicht rechtlich bindend waren. 

Ziel der Reform ist es, die Rechte der Opfer weiter zu stärken und faire, gerechte sowie gerichtsfeste Lösungen bei Rückgabefragen zu ermöglichen. Mit der Abgabe des stehenden Angebots verpflichtet sich die Stadt, künftig in Restitutionsfällen das Urteil der neu geschaffenen, rechtlich verbindlichen Schiedsgerichtsbarkeit anzuerkennen. 

„Ein Zeichen für Gerechtigkeit, Erinnerung und Transparenz"

Die neue Schiedsgerichtsbarkeit ist beim Deutschen Zentrum für Kulturgutverluste (DZK) angesiedelt. Sie arbeitet auf Grundlage einer Schiedsordnung und eines verbindlichen Bewertungsrahmens, der juristische, historische und kunsthistorische Aspekte einbezieht. Künftig ist auch eine einseitige Antragstellung durch die antragstellende Partei möglich, einschließlich der Nachkommen von Opfern. Dies stellt eine Weiterentwicklung im Sinne der Betroffenen dar. Dabei wird den Parteien im Rahmen im Rahmen des Vorverfahrens bei den kulturgutbewahrenden Einrichtungen die Gelegenheit gegeben, sich unter Wahrung angemessener Fristen gütlich im Sinne einer gerechten und fairen Lösung zu einigen.

„Mit dem Beschluss bekennt sich die Stadt Bielefeld ausdrücklich zur Verantwortung für die Opfer nationalsozialistischen Unrechts. Wir folgen nicht nur einer rechtlichen und politischen Verpflichtung, sondern setzen auch ein Zeichen für Gerechtigkeit, Erinnerung und Transparenz“, erklärt Kulturdezernentin Birgit Beckermann.

Das neue Verfahren geht zurück auf die Washingtoner Prinzipien von 1998 und die Gemeinsame Erklärung von 1999, mit denen sich Deutschland zur Aufarbeitung und Rückgabe von NS-Raubgut verpflichtet hat. Die Einführung der Schiedsgerichtsbarkeit wurde am 26. März 2025 im Rahmen des 22. Kulturpolitischen Spitzengesprächs formell beschlossen. 

Der Deutsche Städtetag empfiehlt seinen Mitgliedsstädten, zeitnah entsprechende Ratsbeschlüsse zu fassen. Das Verfahren betrifft ausschließlich Kulturgut im Eigentum der Stadt oder unmittelbar kommunaler Einrichtungen.