Silvestermüll: Nach der Feier kommen Besen und Rechen

| Bielefeld (bi)

Alle Jahre wieder werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Umweltbetriebes der Stadt Bielefeld (UWB) vor eine besonders arbeitsintensive Aufgabe gestellt: Die Bielefelder Straßen und Grünanlagen müssen von den Überresten der Neujahrsnacht befreit werden. Bereits in den frühen Stunden des neuen Jahres rücken die ersten Kehrmaschinen und mehrere Arbeitsgruppen aus, um die Reste der Feierlichkeiten zu beseitigen. Feuerwerksmüll, Plastikbecher und -flaschen sowie auch Glas und Glasscherben zieren in Mengen die Straßen und Gehwege, aber auch die Grünflächen.

Der Umweltbetrieb möchte daher alle Bielefelderinnen und Bielefelder bitten, dem UWB unterstützend zur Seite zu stehen und die Überreste der Silvesterfeier zeitnah selbst zu beseitigen, um den Aufwand zu senken. Nach dem Verursacherprinzip sind nicht nur die Gehwege zu reinigen, sondern – bei außergewöhnlichen Verunreinigungen – auch anliegende Straßen. Und die Bielefelder Grünanlagen sind schneller wieder sauber, wenn sich Abfälle, die von der Silvesterknallerei übrigbleiben, nicht erst durch Feuchtigkeit und andere Einwirkungen in kleine Bestandteile auflösen können.

Die Abfälle können über die graue Restmülltonne entsorgt werden. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass Böller & Co. beim Einwerfen in den Behälter komplett erloschen sind. Altglas gehört in die Sammelcontainer, um Menschen, Tiere sowie Auto- und Fahrradreifen nicht zu gefährden. Die Altglasentsorgung sollte idealerweise erst für die zweite Januarwoche eingeplant werden, denn erfahrungsgemäß reichen die Kapazitäten der Altglascontainer an einigen Standorten trotz Zusatzleerungen nicht aus, um das erhebliche Glasaufkommen nach den Weihnachtsfeiertagen und Silvester aufzunehmen. Auf keinen Fall sollte das Glas neben den Containern abgestellt werden. Das wäre einerseits eine illegale Abfallentsorgung, für die ein Bußgeld festgesetzt werden könnte, macht aber andererseits vor allem erhebliche Mehrarbeit bei der Entsorgung.