Auswirkungen der Mai-Steuerschätzung 2026

| Bielefeld (bi)

Den Ergebnissen der 170. Steuerschätzung zufolge entwickeln sich die Steuereinnahmen für Bund, Länder und Kommunen erheblich schlechter als noch in der Oktober-Steuerschätzung 2025 erwartet. Für die Stadt Bielefeld bedeutet dies für das Jahr 2026 konkret ein rechnerisches Minus von rund 32,1 Mio. Euro im Vergleich zu den geplanten Steuererträgen. Mit erwarteten Mindererträgen in Höhe von rund 41,1 Mio. Euro trägt die Entwicklung der Gewerbesteuer, eine der wichtigsten Einnahmequellen der Stadt Bielefeld, zu diesen deutlichen Einbußen bei. Eine entsprechende Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens in Bielefeld hat sich in den ersten Monaten dieses Jahres bereits angedeutet. Die Daten der aktuellen Steuerschätzung bestätigen nun eindrucksvoll die sich abzeichnende negative Tendenz.

Gravierend ist das negative Ausmaß bei der Betrachtung der Jahre 2027 bis 2030. In Summe belaufen sich die Fehlbeträge auf rund 113,9 Mio. Euro. Auf Basis der Werte aus der Oktober-Steuerschätzung 2025 und der vorläufigen Rechnungsergebnisse 2025 war ein Fehlbetrag in Höhe von lediglich rund 19,4 Mio. Euro prognostiziert worden. Das erwartete Minus erhöht sich nun fast um das sechsfache.

Im Einzelnen tragen folgende Steuerentwicklungen zum Fehlbetrag von rund 113,9 Mio. Euro bei:

  • Gewerbesteuer: -176,7 Mio. Euro, damit einhergehend ein Minderaufwand von rund 12,9 Mio. Euro bei der Gewerbesteuerumlage
  • Anteil an der Einkommensteuer: -16,5 Mio. Euro
  • Anteil an der Umsatzsteuer: 66,5 Mio. Euro

Erst am 5. Mai 2026 hatte der Finanz- und Personalausschuss beschlossen, ein Abgleiten in die Haushaltssicherung bei der Haushaltsplanaufstellung 2027 verhindern zu wollen. Ein Konsolidierungsvolumen von 90 bis 100 Mio. Euro war zu diesem Zeitpunkt dafür erforderlich. Mit den Ergebnissen der aktuellen Steuerschätzung steht fest, dass sich das erforderliche Konsolidierungsvolumen erheblich erhöhen wird.

Stadtkämmerer Rainer Kaschel: „Ich habe in den 35 Jahren, die ich mich mit Kommunalfinanzen befasse, noch nie so düstere Perspektiven gesehen, wie derzeit. Und das nicht nur in Bielefeld, sondern bundesweit. Ich fordere Bund und Land eindringlich auf, endlich zu handeln.“

Angesichts der Ergebnisse der aktuellen Steuerschätzung und sich zusätzlich abzeichnender negativer Tendenzen auf der Ausgabeseite erlässt der Stadtkämmerer ab sofort eine haushaltswirtschaftliche Sperre für den städtischen Haushalt. Damit sind bis auf wenige Ausnahmen nur noch Aufwendungen bzw. Auszahlungen aufgrund bestehender rechtlicher Verpflichtung oder sofern sie für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind, zulässig. Die Fortsetzung bisheriger freiwilliger Aufgaben ist unter Berücksichtigung der sachlichen und zeitlichen Unabweisbarkeit möglich. Neue freiwillige Leistungen sind stets unzulässig.

Für die haushaltswirtschaftliche Sperre wird diesmal keine Befristung festgesetzt.