Luft und Lärm

Die Aufgabe des Immissionsschutzes besteht darin, für eine Vermeidung und Minderung von Immissionen, insbesondere durch Lärm und Luftschadstoffe, zu sorgen und, wo dies nicht möglich ist, Schutzmaßnahmen durchzuführen.

Der Begriff „Immissionen” umfasst alle Umwelteinwirkungen, die durch Geräusche und Luftverunreinigungen sowie Mobilfunk, Licht und Erschütterungen hervorgerufen werden. Gesetzlich verankert sind die Aufgaben im Wesentlichen im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie in einer Vielzahl von Verordnungen, in Erlassen, im Bauplanungsrecht und anderen Regelungen. 

Folgende Themen sind für Bielefeld von besonderer Bedeutung:

  • Luftreinhaltung
  • Schutz vor Umgebungslärm
  • Vorsorgender Lärmschutz: Im Rahmen Räumlicher Planungen (z.B. von Wohngebieten, Straßenneubau) wird prioritär der Schutz und die Abschirmung schutzbedürftiger Nutzungen, beispielsweise Wohnen, gegenüber verkehrsbedingtem Lärm durch geeignete Lärmschutzmaßnahmen verfolgt.
  • Lärm/Luftverschmutzung