Städtebauliche Sanierungsgebiete

Die Stadt Bielefeld hat seit dem Jahr 1972 verschiedene städtebauliche Sanierungsgebiete festgelegt. Die Sanierungsgebiete dienen der Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen zur Behebung städtebaulicher Missstände (§§ 136 ff. BauGB). Gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches (§ 235 Abs. 4 BauGB) sind Sanierungssatzungen, die vor dem 01.01.2007 bekannt gemacht wurden bis Ende des Jahres 2021 aufzuheben.

Durch Beschluss des Rates am 11.11.2021 wurde die Aufhebung der folgenden städtebaulichen Sanierungsgebiete per Satzung beschlossen:

Das Sanierungsgebiet „Sperberstraße“ wurde am 05.03.2020 als Satzung beschlossen und bleibt als Sanierungsgebiet für die Dauer der Durchführung der Sanierung bestehen (Geltungsdauer bis zum 31.12.2035).

In einem Sanierungsgebiet besteht ggf. die Möglichkeit, für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden erhöhte Absetzungen nach § 7h bzw. 10f Einkommensteuergesetz (EStG) in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung ist eine entsprechende Bescheinigung der Stadt Bielefeld. Die Bescheinigung muss vor Beginn der Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen beim Bauamt beantragt werden.