Wochenmärkte

An fast jedem Tag der Woche können Sie auf einem der vielen verschiedenen Wochenmärkte Ihre Einkäufe erledigen. Das Warenangebot der Markthändler*innen bietet Ihnen frisches Obst und Gemüse, Fisch und Meeresfrüchte, Fleisch und Wurst, Wild und Geflügel, unzähligen Käsesorten, Eier, Brot und Kuchen, Haushaltswaren, Kleidung und Schuhe. Abgerundet wird die Warenvielfalt durch die verschiedensten Spezialitäten wie Gewürze und Tee, Öl, Honig, Antipasti, griechische und türkische Lebensmittel. Auch Blumenfreunde finden über das ganze Jahr ein vielfältiges Angebot vor.
Anschließend bieten Ihnen die Händler*innen mit einem Imbiss wie zum Beispiel Reibekuchen, Heißwürstchen, Bratwürstchen oder Frikadellen, Backfisch, belegten Brötchen oder leckerem Cappuccino eine kleine Verschnaufpause an.

Standorte und Öffnungszeiten

Unser Ziel ist es, allen Bürger*innen einen Wochenmarkt in ihrer Nähe anzubieten. So sind in vielen verschiedenen Stadtteilen Bielefelds Wochenmärkte mit Vielfalt, Frische und Qualität vertreten. Die Markthändler freuen sich auf Ihren Besuch.

Standplatzvergabe, Rechtliche Grundlagen

§ 67 Abs. I Gewerbeordnung (GewO)
Ein Wochenmarkt ist eine regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern eine oder mehrere der folgenden Warenarten feilbietet:
1. Lebensmittel im Sinne des § 1 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes mit Ausnahme alkoholischer Getränke; zugelassen sind alkoholische Getränke, soweit sie aus selbstgewonnenen Erzeugnissen des Weinbaus, der Landwirtschaft oder des Obst- und Gartenbaues hergestellt wurden; der Zukauf von Alkohol zur Herstellung von Likören und Geisten aus Obst- Pflanzen und anderen landwirtschaftlichen Ausgangserzeugnissen, bei denen die Ausgangsstoffe nicht selbst vergoren werden, ist ebenfalls zulässig;
2. Produkte des Obst- und Gartenbaues, der Land- und Forstwirtschaft und der Fischerei;
3. rohe Naturerzeugnisse mit Ausnahme des größeren Viehs.