Kostenfreie Anmeldung

Anmeldung für Menschen, die in der Prostitution arbeiten

Im Rahmen des ProstSchG wird die Anmeldung für die Tätigkeit als Prostituierte*r durch die Stadt Bielefeld auch für die Kreise in Ostwestfalen-Lippe – Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke und Paderborn – wahrgenommen.

Die kostenfreie Anmeldung beinhaltet Informationen zu den Themen:

  • Rechtsstellung von Prostituierten in Deutschland
  • Grundinformationen zu weiteren Vorschriften für die Ausübung der Prostitution, die für Ihren Tätigkeitsbereich gelten (z.B. Sperrbezirke)
  • Absicherung im Krankheitsfall und zur sozialen Absicherung,
  • Informationen zu regionalen und deutschlandweiten gesundheitlichen und sozialen Beratungsangeboten
  • Erreichbarkeit von Hilfe in Notsituationen
  • Steuerpflicht

Informationen zur Anmeldung

  • Die Beratung erfolgt in einem vertraulichen Einzelgespräch, ggf. mit Einsatz einer kostenlosen Sprachmittlung durch das Ordnungsamt.
  • Auf Wunsch kann die Bescheinigung zusätzlich auf den Aliasnamen ausgestellt werden.
  • In Nordrhein-Westfalen werden weder für die Beratung noch für die Ausstellung der Bescheinigungen Gebühren erhoben.

Voraussetzung für die Anmeldung 

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Teilnahme an einer gesundheitlichen Beratung beim Gesundheitsamt. Hierüber erhält die*der Prostituierte eine Bescheinigung. Diese hat sie*er bei der kostenfreien Anmeldung im Ordnungsamt zur Aufnahme der Tätigkeit vorzulegen.
    Termine zur gesundheitlichen Beratung erhalten Sie beim Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Bielefeld unter der Tel. +49 521 51-3876.

Die Anmeldung erfolgt im Ordnungsamt, Ravensberger Park 5 in 33607 Bielefeld.

Terminvergabe für die Anmeldung im Ordnungsamt

Bitte vereinbaren Sie unter Tel. +49 521 51-5073 einen Termin zur Anmeldung.

Folgende Unterlagen werden für den Termin im Ordnungsamt benötigt:

  • Personalausweis, Reisepass, Pass- oder Ausweisersatz
  • bei nicht EU-Bürgern*innen eine gültige Aufenthaltserlaubnis
  • Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung, die maximal drei Monate zuvor erfolgt sein darf
  • ggf. Meldebescheinigung
  • ein Lichtbild, bei Aliasbescheinigung zwei Lichtbilder
  • Prostituierte über 21 Jahre müssen die Anmeldung alle zwei Jahre wiederholen.
  • Prostituierte unter 21 Jahre müssen die Anmeldung jedes Jahr wiederholen.