Gesundheitliche Beratung nach dem ProstSchG §10

Die kostenfreie Beratung im Rahmen des § 10 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) beinhaltet Informationen zu den Themen Krankheitsverhütung, Empfängnisregelung, Schwangerschaft und Risiken des Alkohol- und Drogengebrauchs sowie Informationen zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Personen, die in der Prostitution/Sexarbeit tätig sind. Gern helfen wir Ihnen auch bei der Kontaktaufnahme zu entsprechenden Unterstützungsangeboten.

Über die erfolgte gesundheitliche Beratung wird eine Bescheinigung (Blaue Karte) ausgehändigt. Diese dient als Nachweis für die Ordnungsbehörde zur Anmeldung der Prostitutionstätigkeit sowie für Betreiber*innen.

Die gesundheitliche Beratung wird durch die Stadt Bielefeld auch für die Kreise in Ostwestfalen-Lippe – Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke und Paderborn – wahrgenommen.

Die gesundheitliche Beratung erfolgt im
Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Nikolaus-Dürkopp-Str. 5-9
33602 Bielefeld
Büro E03 (Erdgeschoss).

gesundheitsberatung [ät] bielefeld.de (E-Mail schreiben) 

Informationen zur gesundheitlichen Beratung

  • Die Beratung erfolgt in einem vertraulichen Einzelgespräch, ggf. mit Einsatz einer Sprachmittlung durch das Gesundheitsamt.
  • Den Beratungsinhalt passen wir an Ihre persönliche Lebenssituation an.
  • Es findet keine Untersuchung statt.
  • Auf Wunsch kann die Bescheinigung zusätzlich auf den Aliasnamen ausgestellt werden.
  • In Nordrhein-Westfalen werden weder für die Beratung noch für die Ausstellung der Bescheinigung Kosten erhoben.
  • In der Prostitution/Sexarbeit tätige Personen über 21 Jahre müssen die gesundheitliche Beratung alle 12 Monate wiederholen.
  • In der Prostitution/Sexarbeit tätige Personen unter 21 Jahre müssen die Beratung alle 6 Monate wiederholen.

Zur Ausstellung der Bescheinigung über die erfolgte Gesundheitsberatung benötigen wir einen gültigen Ausweis von Ihnen.

Terminvergabe

Bitte melden Sie sich telefonisch unter Telefon +49 521 51-3876 und sprechen Ihren Terminwunsch auf den Anrufbeantworter, Sie werden von uns zurückgerufen. Alternativ können Sie Ihren Terminwunsch auch per Mail senden: gesundheitsberatung [ät] bielefeld.de (gesundheitsberatung[at]bielefeld[dot]de). Sowohl das Gesundheitsamt als auch das Ordnungsamt können Termine für beide Stellen vergeben, d.h. Sie können sich entweder im Gesundheitsamt oder im Ordnungsamt für Terminanfragen melden.

Für weitere Informationen zur Anmeldung können Sie sich beim Ordnungsamt der Stadt Bielefeld melden.