Erlaubnis und Anerkennung für Berufe des Gesundheitswesens

Nichtärztliche Gesundheitsfachberufe

Das Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt führt staatliche Prüfungen durch und erteilt die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung für u.a. folgende nichtakademische Gesundheitsfachberufe:

  • Gesundheits- und Krankenpfleger*in
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in
  • Gesundheits- und Krankenpflegeassistent*in
  • Physiotherapeut*in
  • Diätassistent*in
  • medizinisch-technische*r Laboratoriumsassistent*in
  • medizinisch-technische*r Radiologieassistent*in
  • Logopäde*in
  • Ergotherapeut*in
  • Hebamme/Entbindungspfleger
  • Masseur- und medizinische*r Bademeister*in
  • pharmazeutisch-technische*r Assistent*in
  • Notfallsanitäter*in
  • Rettungsassistent*in
  • Rettungssanitäter*in
  • Rettungshelfer*in


Für eine Tätigkeit im Ausland können die Konformitätsbescheinigungen „Certificate of Current Professional Status“ ausgestellt werden, sofern die entsprechende Ausbildung im Zuständigkeitsbereich der Stadt Bielefeld absolviert wurde.

Sofern Sie sich in einem dieser Berufe in Bielefeld freiberuflich oder selbständig niederlassen, haben Sie Ihre Tätigkeit nach § 18 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst schriftlich oder per E-Mail unter Vorlage der Berufsurkunde anzuzeigen.

Bei Ärzt*innen und Zahnärzt*innen erfolgt die Anmeldung automatisch über die jeweilige Kammer.

Praxisausstattung und Praxishygiene
Bei Fragen zu der Einrichtung, Ausstattung oder Hygiene einer Praxis wenden Sie sich bitte direkt an die Abteilung Hygiene- und Infektionsschutz im Gesundheits-, Veterinär und Lebensmittelüberwachungsamt, Tel. +49 521 51-3885 oder 51-3887.

Für die Überprüfung der Ausbildungsunterlagen ist das Landesprüfungsamt für Medizin, Pharmazie und Psychotherapie bei der Bezirksregierung Düsseldorf zuständig. Nähere Informationen sowie die entsprechenden Anträge finden Sie unter www.brd.nrw.de.

Sofern das Landesprüfungsamt eine Gleichwertigkeit der Ausbildung feststellt, sind für die Erteilung der Erlaubnis zur Führung der entsprechenden Berufsbezeichnung folgende Unterlagen einzureichen:

  • Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
  • Bestätigung der gesundheitlichen Eignung durch die Vorlage eines ärztlichen Attests
  • Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses

Eine Ausübung der Heilkunde ist nach § 1 Heilpraktikergesetz erlaubnispflichtig.

Die amtsärztlichen Überprüfungen für eine Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (allgemein und für den Bereich der Psychotherapie) werden für die Region Ostwestfalen-Lippe zentral vom Gesundheitsamt der Stadt Köln durchgeführt.

Stadt Köln
Gesundheitsamt
Amtsärztliche Verwaltungsangelegenheiten
Neumarkt 15-21
50667 Köln
Tel.: +49 221 2212 4760
Fax: +49 221 2212 4775
E-Mail: AmtsaerztlicheVerwaltung@stadt-koeln.de

Nähere Informationen zu den Überprüfungen sowie entsprechende Anträge erhalten Sie unter www.stadt-koeln.de.

Wenn Sie sich als Heilpraktiker*in in Bielefeld niederlassen wollen, haben Sie die Aufnahme Ihrer Tätigkeit unter Vorlage der Erlaubnisurkunde anzuzeigen.

Die amtsärztlichen Überprüfungen für eine Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde für den Bereich der Physiotherapie werden für die Region Ostwestfalen-Lippe zentral vom Gesundheitsamt der Stadt Düsseldorf durchgeführt. Die Erteilung einer solchen Erlaubnis ist ausschließlich examinierten Physiotherapeuten vorbehalten.

Stadt Düsseldorf
Gesundheitsamt
Hospitalstr. 1
40597 Düsseldorf
Tel. +49 211 8997227
Fax +49 211 89 37277
E-Mail: Cornelia.kusch@duesseldorf.de
Internet: www.duesseldorf.de