Fleischhygieneüberwachung

Überwachung der Fleisch- und Wildbrethygiene

Wesentliche Aufgaben im Bereich der Fleischhygieneüberwachung sind die Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung, der Trichinenuntersuchung sowie die Hygieneüberwachung in Betrieben, die Fleisch oder Fleischerzeugnisse herstellen oder behandeln.

Folgende Tierarten müssen vor und nach der Schlachtung von amtlichem Personal untersucht werden

  • Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Pferde sind generell untersuchungspflichtig unabhängig vom Alter oder dem Gewicht der Tiere.
  • Wildschweine und fleischfressende Wildtiere müssen generell einer Trichinenuntersuchung unterzogen werden (bitte Hinweise zur Registrierungspflicht beachten).
  • Erlegte Wildtiere sind nur dann amtlich zu untersuchen, wenn Jäger*in verdächtige Befunde vor- oder nach dem Schuss festgestellt hat.
  • Kaninchen und Geflügel sind nur dann amtlich zu untersuchen, wenn die Tiere in Schlachtbetrieben geschlachtet werden. Die Schlachtung einzelner Tiere ist durch Halter*in/Landwirt*in/Besitzer*in ohne amtliche Untersuchung zulässig.

FAQs zu den Themen Trichinenprobenentnahme und –untersuchung, Wildursprungsscheine und Wildmarken, Abgabe von Wild an den Wildhandel finden Sie im Merkblatt FAQs Jäger

Tierkörper, bei denen vor Erlegung eine Verhaltensauffälligkeit festgestellt wurde oder bei denen ein Verdacht auf eine Wildtierseuche/-krankheit besteht, können direkt zur Untersuchung an das CVUA gebracht werden oder nach Absprache mit dem Veterinäramt zur Weiterleitung an das CVUA im Veterinäramt vorbeigebracht werden.