Baulandstrategie

Grundlegendes

Der Rat der Stadt Bielefeld hat am 11. Juli 2019 die Bielefelder Baulandstrategie beschlossen. (Der Beschluss ist über den Ratsinformationsdienst der Stadt Bielefeld einzusehen.)
Primäres Ziel der Bielefelder Baulandstrategie ist es, durch die aktive Beteiligung der Stadt eine bedarfsgerechte Entwicklung von Bauland für Wohnen und Gewerbe zu befördern.

So funktioniert die Bielefelder Baulandstrategie/aktive Rolle der Stadt

Die Stadt wird mit der Baulandstrategie eine aktive Rolle in der Entwicklung von Bauland übernehmen. Planverfahren für neue Bauflächen bzw. Planänderungsverfahren für bestehende Bauflächen, die größer als ein Hektar (> 1 ha/10.000 m²) sind, werden ab jetzt nur noch eingeleitet, wenn mindestens 50 Prozent der Fläche im Rahmen des kommunalen Zwischenerwerbs durch die Stadt Bielefeld erworben werden kann. Bei kleineren Entwicklungsflächen zwischen 2.000m² und 10.000 m² ist neben dem kommunalen Zwischenerwerb eine private Entwicklung mittels städtebaulicher Verträge optional möglich, wenn die Zielsetzungen analog zur Bielefelder Baulandstrategie vertraglich vereinbart werden.
 

Stichtag und Ausnahmen

Stichtag für die Wirkung und Anwendung der Bielefelder Baulandstrategie ist der 11. Juli 2019.
Nicht unter die Bielefelder Baulandstrategie fallen:

  • bis zum Stichtag eingeleitete Bauleitplanverfahren und begonnene Planungen gemäß Anlage 3 des Ratsbeschlusses vom 11. Juli 2019.
  • Bauflächen mit bestehendem Planungsrecht, welches unverändert bleibt.
  • Grundstücke, die max. 2.000 m² groß sind.

Grundstücksvergabe

Die Grundstücke, welche im Rahmen der Bielefelder Baulandstrategie vergeben werden, sollen nach Vergabekriterien, bzw. Konzeptvergabe veräußert werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier: Konzeptvergabe/ Vergabe Baugrundstücke