Kommunale Konferenz Alter und Pflege

Nach § 8 des Alten- und Pflegegesetz NRW richten die Kreise und kreisfreien Städte örtliche Konferenzen ein. Früher waren das die sogenannten Pflegekonferenzen. Heute heißen sie Kommunale Konferenz Alter und Pflege. Die Sitzungen finden zweimal jährlich statt (Mai/November) und dienen der Sicherung und Weiterentwicklung der örtlichen Angebote.

Im Mai 2022 wurde von den Mitgliedern beschlossen, dass alle zukünftigen Protokolle auf dieser separaten Internetseite veröffentlicht werden sollen.