Kommunale Konferenz Alter und Pflege

Nach § 8 des Alten- und Pflegegesetz NRW richten die Kreise und kreisfreien Städte örtliche Konferenzen ein. Früher waren das die sogenannten Pflegekonferenzen. Heute heißen sie Kommunale Konferenz Alter und Pflege. Die Sitzungen finden zweimal jährlich statt (Mai/November) und dienen der Sicherung und Weiterentwicklung der örtlichen Angebote.

Dieses Gremium arbeitet nach dem Stellvertreter*innen-Prinzip. Die Mitglieder werden entsprechend entsandt und stammen neben Vertreter*innen der Verwaltung aus den Bereichen der Pflege-Praxis (ambulant, teilstationär, Akut- und Langzeitversorgung), der Haus- und Zahnärzte, der örtlichen Selbsthilfegruppen und Interessensvertretungen von pflegebedürftigen Menschen, Menschen mit Behinderungen, chronisch kranken Menschen und Angehörigen, der Pflegekassen und dem Medizinischen Dienst.

Inhalte der Konferenz Alter und Pflege sind

  • die Beratung und Verabschiedung des aktuellen Pflegebedarfsplans der Stadt,
  • Vorstellung und Diskussion von Investitionsvorhaben,
  • Vorstellung weiterer neuer Angebote für ältere und pflegebedürftige Menschen sowie deren pflegende Angehörige,
  • Vorstellung und Diskussion neuer Konzepte im Bereich der Altenhilfe- und Pflegelandschaft,
  • Aufzeigen von Versorgungshemmnissen und Diskussion über notwendige Maßnahmen (z. B. Fachkräftemangel in der Pflege),
  • Informationsaustausch und Vernetzung der Akteure,
  • Arbeit an gemeinsamen Herausforderungen und Themen.

Im Mai 2022 wurde von den Mitgliedern beschlossen, dass alle zukünftigen Protokolle auf dieser separaten Internetseite veröffentlicht werden sollen.