Infos für Empfänger*innen von BuT-Leistungen:
Ihre Schule, Kita oder Tagespflegestelle wurde coronabedingt geschlossen oder für Ihr Kind wurde eine Quarantäne angeordnet?
Dann haben Sie die Möglichkeit, anstelle der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der Einrichtung eine Lebensmittellieferung zu erhalten, um selbst das Mittagessen zu gestalten.
Alle Infos.
Ihre Schule, Kita oder Tagespflegestelle wurde coronabedingt geschlossen oder für Ihr Kind wurde eine Quarantäne angeordnet?
Dann haben Sie die Möglichkeit, anstelle der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der Einrichtung eine Lebensmittellieferung zu erhalten, um selbst das Mittagessen zu gestalten.

Aktuelle Mitteilung zur Beantragung der Lern- und Sprachförderung:
Nach den
aktuellen Regelungen (§ 7 Abs. 1 CoronaSchVO) ist eine Nachhilfe in Präsenzform derzeit nicht gestattet (Stand 18.12.2020). Dies gilt für Nachhilfeinstitute, aber auch für Nachhilfe in privaten Unterkünften.
Die Nachhilfe kann aber in Form der
„Online-Lernförderung” beantragt und durchgeführt werden.
Nach den

Die Nachhilfe kann aber in Form der

Bildung und Teilhabe
Leistungen
Seit dem 1. April 2011 gibt es das Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche. Die Leistungen wurden durch das „Starke-Familien-Gesetz” zum 1. August 2019 weiter verbessert. Es umfasst folgende Förderbereiche:
Ausflüge / Fahrten
Persönlicher Schulbedarf
Schülerbeförderung
Leistungen bei notwendiger ergänzender Lern- oder Sprachförderung
Aufwendungen für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Ausflüge / Fahrten
Persönlicher Schulbedarf
Schülerbeförderung
Leistungen bei notwendiger ergänzender Lern- oder Sprachförderung
Aufwendungen für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben