Bürgeramt - Kommunale Ausländerbehörde

Wir sind Ansprechpartner für alle Ausländerinnen und Ausländer in Bielefeld.
Wir sind Ansprechpartner für alle Ausländerinnen und Ausländer in Bielefeld.
Sie erhalten und erfahren bei uns alles rund um
Aufenthaltsrechte und elektronische Aufenthaltstitel,
Einreiseangelegenheiten („Visum”) und
Flüchtlingsangelegenheiten.
Sie finden uns im Erdgeschoss des Neuen Rathauses im Flur A. Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger
Terminvereinbarung möglich. Die Anzeigetafeln in den Wartebereichen zeigen Ihre Terminnummer sowie den zuständigen Bedienplatz.
Für telefonische Anfragen allgemeiner Art steht Ihnen auch das BürgerServiceCenter unter der Rufnummer 0521 51-0 montags bis freitags von 7.30 bis 18 Uhr zur Verfügung.
Anfallende Gebühren können Sie bei uns bar oder mit EC-Karte bezahlen.
Sie erhalten und erfahren bei uns alles rund um
Sie finden uns im Erdgeschoss des Neuen Rathauses im Flur A. Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger

Für telefonische Anfragen allgemeiner Art steht Ihnen auch das BürgerServiceCenter unter der Rufnummer 0521 51-0 montags bis freitags von 7.30 bis 18 Uhr zur Verfügung.
Anfallende Gebühren können Sie bei uns bar oder mit EC-Karte bezahlen.
Aufenthaltsrechte und elektronische Aufenthaltstitel

Aufenthaltsrechte und elektronische Aufenthaltstitel
Wir leisten für Sie:
Für Nicht-EU-Bürger werden seit September 2011 elektronische Aufenthaltstitel („eAT”) ausgegeben. Sie beantragen den „eAT” bei uns. Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Es fallen Gebühren und unterschiedlicher Höhe an. Der „eAT” wird dann zentral in Berlin hergestellt und Sie können ihn zirka vier Wochen nach Ihrem Antrag bei uns mit Termin abholen.
Wir leisten für Sie:
- Aufenthaltserlaubnisse erteilen und verlängern
- Niederlassungserlaubnisse (unbefristeter Aufenthaltstitel) erteilen
- Pass- und Ausweisersatzpapiere ausstellen
- Auflagenänderungen (zum Beispiel: Zugang zum Arbeitsmarkt von Nicht-EU-Bürgern)
Für Nicht-EU-Bürger werden seit September 2011 elektronische Aufenthaltstitel („eAT”) ausgegeben. Sie beantragen den „eAT” bei uns. Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Es fallen Gebühren und unterschiedlicher Höhe an. Der „eAT” wird dann zentral in Berlin hergestellt und Sie können ihn zirka vier Wochen nach Ihrem Antrag bei uns mit Termin abholen.
Einreiseangelegenheiten („Visum“)
Für die Einreise aus bestimmten Ländern ist ein Visum erforderlich Eine Liste der Länder finden Sie unter
www.auswaertiges-amt.de Ein Visum wird bei der Botschaft oder dem Generalkonsulat in dem entsprechenden Land beantragt.
Wenn eine Person (oder eine Firma) einen ausländischen Gast einladen möchte, ist grundsätzlich eine Verpflichtungserklärung abzugeben. Damit erklärt der Einladende, für alle anfallenden Kosten (Lebensunterhalt, Wohnung, Krankenbehandlung) aufzukommen.
Bei einem Visum bis zu drei Monaten (zum Beispiel für Touristen und Besucher) können Sie diese Erklärung in der Bürgerberatung bzw. den Bürgerberatungsfilialen persönlich abgeben. Bei einem Visum über drei Monate (zum Beispiel für ein Studium oder einen Sprachkurs) sprechen Sie bitte persönlich in der Ausländerbehörde vor. Es fallen Gebühren in Höhe von 29 Euro pro Verpflichtungserklärung an.
Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, sich vor Ihrem Besuch telefonisch beraten zu lassen. Wir können dann im Vorfeld nähere Informationen über Herkunftsland, Dauer, Zweck und Besonderheiten erfragen und Ihnen mitteilen, welche Unterlagen Sie für eine Vorsprache benötigen. Gerne berät Sie dazu auch unser BürgerServiceCenter unter 0521/51-0.

Wenn eine Person (oder eine Firma) einen ausländischen Gast einladen möchte, ist grundsätzlich eine Verpflichtungserklärung abzugeben. Damit erklärt der Einladende, für alle anfallenden Kosten (Lebensunterhalt, Wohnung, Krankenbehandlung) aufzukommen.
Bei einem Visum bis zu drei Monaten (zum Beispiel für Touristen und Besucher) können Sie diese Erklärung in der Bürgerberatung bzw. den Bürgerberatungsfilialen persönlich abgeben. Bei einem Visum über drei Monate (zum Beispiel für ein Studium oder einen Sprachkurs) sprechen Sie bitte persönlich in der Ausländerbehörde vor. Es fallen Gebühren in Höhe von 29 Euro pro Verpflichtungserklärung an.
Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, sich vor Ihrem Besuch telefonisch beraten zu lassen. Wir können dann im Vorfeld nähere Informationen über Herkunftsland, Dauer, Zweck und Besonderheiten erfragen und Ihnen mitteilen, welche Unterlagen Sie für eine Vorsprache benötigen. Gerne berät Sie dazu auch unser BürgerServiceCenter unter 0521/51-0.
Flüchtlingsangelegenheiten
Wenn Sie einen Asylantrag in Deutschland stellen möchten, müssen Sie dies beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) machen. Das BAMF hat dazu auch eine Außenstelle in Bielefeld, die Anschrift lautet: Am Stadtholz 24, 33609 Bielefeld.
Das BAMF entscheidet über Ihren Asylantrag. Die Entscheidung des BAMF ist für uns als Ausländerbehörde bindend. Während des Asylverfahrens gilt Ihr Aufenthalt als gestattet. Die Aufenthaltsgestattung wird von uns verlängert.
Wenn Sie als asylberechtigt anerkannt wurden (oder ein Schutz nach Paragraf 60 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz besteht), können Sie bei uns eine Aufenthaltserlaubnis und einen Reiseausweis für Flüchtlinge erhalten. Sofern Ihr Antrag abgelehnt wird, sind Sie zur Ausreise verpflichtet. Eine freiwillige Ausreise ist möglich, unter Umständen können Sie dazu sogar eine finanzielle Unterstützung durch die „International Organization for Migration (IOM)” erhalten.
Das BAMF entscheidet über Ihren Asylantrag. Die Entscheidung des BAMF ist für uns als Ausländerbehörde bindend. Während des Asylverfahrens gilt Ihr Aufenthalt als gestattet. Die Aufenthaltsgestattung wird von uns verlängert.
Wenn Sie als asylberechtigt anerkannt wurden (oder ein Schutz nach Paragraf 60 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz besteht), können Sie bei uns eine Aufenthaltserlaubnis und einen Reiseausweis für Flüchtlinge erhalten. Sofern Ihr Antrag abgelehnt wird, sind Sie zur Ausreise verpflichtet. Eine freiwillige Ausreise ist möglich, unter Umständen können Sie dazu sogar eine finanzielle Unterstützung durch die „International Organization for Migration (IOM)” erhalten.
Warum gibt es zwei Ausländerbehörden in Bielefeld?
Die Zentrale Ausländerbehörde (Am Stadtholz 26) ist zunächst zuständig für die Erstaufnahme von Asylsuchenden. Die hier aufgenommenen Personen werden über das beschriebene Verteilverfahren dann einer Kommune zugewiesen. Nicht alle hier ankommenden Personen bleiben also während des Asylverfahrens auch in Bielefeld. Die ZAB ist außerdem für Aufenthaltsbeendigungen und das Beschaffen von Pass-Ersatzpapieren zuständig.
Für Asylsuchende, die der Stadt Bielefeld zugewiesen werden, ist dann der Geschäftsbereich „Kommunale Ausländerbehörde” des Bürgeramtes (Neues Rathaus, Niederwall 23) zuständig. Neben den Flüchtlingen werden hier auch alle anderen Ausländerinnen und Ausländer, die in Bielefeld leben, betreut. Derzeit leben rund 54.000 Menschen aus rund 160 Nationen in unserer Stadt.
Für Asylsuchende, die der Stadt Bielefeld zugewiesen werden, ist dann der Geschäftsbereich „Kommunale Ausländerbehörde” des Bürgeramtes (Neues Rathaus, Niederwall 23) zuständig. Neben den Flüchtlingen werden hier auch alle anderen Ausländerinnen und Ausländer, die in Bielefeld leben, betreut. Derzeit leben rund 54.000 Menschen aus rund 160 Nationen in unserer Stadt.
Weitere Informationen
Aufenthaltstitel
Aufenthaltserlaubnis für Erwerbstätige
Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen
Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen
Aufenthaltserlaubnis bei Ausbildung/Studium
Allgemeine Niederlassungserlaubnis
Niederlassungserlaubnis aus familiären Gründen
Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen
Niederlassungserlaubnis für Jugendliche in Ausbildung
Blaue Karte EU
Bescheinigung über einen Daueraufenthalt EU
Visaangelegenheiten
Allgemeine Hinweise
Visum zur Eheschließung
Visum zum Familiennachzug
Verpflichtungserklärung
Sonstige Dienstleistungen
Reisepass
Bescheinigung bei einem Auslandsaufenthalt von über sechs Monaten
Aufenthaltserlaubnis für Erwerbstätige
Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen
Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen
Aufenthaltserlaubnis bei Ausbildung/Studium
Allgemeine Niederlassungserlaubnis
Niederlassungserlaubnis aus familiären Gründen
Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen
Niederlassungserlaubnis für Jugendliche in Ausbildung
Blaue Karte EU
Bescheinigung über einen Daueraufenthalt EU
Visaangelegenheiten
Allgemeine Hinweise
Visum zur Eheschließung
Visum zum Familiennachzug
Verpflichtungserklärung
Sonstige Dienstleistungen
Reisepass
Bescheinigung bei einem Auslandsaufenthalt von über sechs Monaten
Vordrucke
Häufig angefragte Vordrucke finden Sie hier. Bitte übersenden Sie uns Ihre ausgefüllten Anträge per Post und nicht auf elektronischem Weg, da für uns die Original-Unterschrift erforderlich ist.
Vollmacht
Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels
Nachweis zum bisherigen Verlauf des Studiums
Bescheinigung zum Nachweis eines Arbeitsverhältnisses (Arbeitgeberbescheinigung)
Antrag auf Erlaubnis zur Beschäftigung (Stellenbeschreibung)
Erklärung zur ehelichen Lebensgemeinschaft