Die Stadtverwaltung bleibt von Mittwoch, 24. Dezember, bis Sonntag, 4. Januar, geschlossen. Das Serviceportal steht rund um die Uhr zur Verfügung. Wer zeitnah einen Behördengang beabsichtigt, sollte diesen möglichst vor Weihnachten erledigen oder für das neue Jahr einplanen. Weitere Infos…

Städtebauliche Satzungen

Ergänzend zu den Bebauungsplänen, die als Satzung erlassen werden, kann die Stadt mithilfe sonstiger städtebaulicher Satzungen die Stadtentwicklung steuern.

Neben Innenbereichssatzungen (§ 34 Abs. 4 BauGB) und Außenbereichssatzungen (§ 35 Abs. 6 BauGB) hat die Stadt Bielefeld Erhaltungssatzungen (§ 172 BauGB), Gestaltungssatzungen (§ 89 BauO NRW), Sanierungssatzungen (§ 142 BauGB) sowie Vorkaufssatzungen (§ 25 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) erlassen.

Hier finden Sie Informationen zu städtebaulichen Satzungen sowie zu laufenden Beteiligungsmöglichkeiten im Aufstellungs- und Änderungsverfahren.