Werbeanlagensatzung für die Bielefelder Altstadt

| Bielefeld (bi)

Der Rat der Stadt Bielefeld hat in seiner Sitzung am 19. Dezember 2024 eine Gestaltungssatzung für Werbeanlagen in der Bielefelder Altstadt beschlossen. Damit soll die Gestaltung von Werbeanlagen in der gesamten Bielefelder Altstadt gesteuert werden. Ziel der Satzung ist es, den städtebaulichen Charakter und die gestalterische Qualität der Altstadt zu sichern, ohne dabei die Bedürfnisse der ansässigen Unternehmen nach einer angemessenen Werbung für ihre Produkte und Dienstleistungen unverhältnismäßig zu beschränken.

Die Satzung kann auf der Internetseite der Stadt Bielefeld www.bielefeld.de im Bereich Stadtentwicklung unter Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen eingesehen werden.