Unterhaltsfestsetzung und Forderungsverfolgung: Termin vereinbaren

| Bielefeld (bi)

Um sich intensiver dem Einzelfall widmen und besser auf die einzelnen Problematiken vorbereiten zu können, ist die Abteilung Unterhaltsfestsetzung und Forderungsverfolgung des Sozialamtes der Stadt Bielefeld ab Dienstag, 1. Juli, nur noch mit einem vorab vereinbarten Termin erreichbar. Die Abteilung ist für die Prüfung, Festsetzung und Verfolgung von gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen nach dem BGB zuständig. Termine können per E-Mail an unterhaltsheranziehung [ät] bielefeld.de (unterhaltsheranziehung[at]bielefeld[dot]de) oder an altforderungen.bshg [ät] bielefeld.de (altforderungen[dot]bshg[at]bielefeld[dot]de) vereinbart werden.