Keine Beanstandung der Bezirksregierung: Anordnung der Stadt Bielefeld für Nacht-Tempo 60 auf dem OWD kann umgesetzt werden
| Bielefeld (bi)
Für den OWD-Streckenabschnitt zwischen der Ausfahrt Quelle bis zur Ausfahrt Johannistal kann jetzt für die Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr die Geschwindigkeit von 80 auf 60 km/h reduziert werden. Bereits am 19. August 2022 hatte die Verwaltung dafür die straßenverkehrsbehördliche Anordnung erteilt. Dies geschah vor dem Hintergrund der Gefahrenabwehr (zu hohe Lärmwerte im Verlauf des OWD). Die Bezirksregierung hatte diese im Auftrag des Landes NRW fachaufsichtlich geprüft. Mit Schreiben von Ende Juni stellte sie dazu nun in ihrer Antwort keine Beanstandung fest.
Zum Hintergrund:
Im Prüfauftrag des Landes hatte die Bezirksregierung die Geschwindigkeitsreduzierung am 4. Mai 2023 aufgrund formalfachlicher Mängel beanstandet. Außerdem seien bei der Prüfung nicht alle relevanten Aspekte berücksichtig worden. Die im vorliegenden Lärmgutachten zugrundeliegenden Ansätze – Berechnung der Immissionswerte zum Prüfungszeitpunkt sowie deren Auswirkungen – wurden angezweifelt. Die Stadt Bielefeld holte daraufhin ergänzende Lärmwerte für den betrachteten Streckenabschnitt ein. Die Anordnung zur Geschwindigkeitsreduzierung wurde außerdem erneut eingehend geprüft.
Die Bezirksregierung erhielt von der Stadtverwaltung Bielefeld im Mai 2024 eine ausführliche Stellungnahme zu sämtlichen Beanstandungen. Mit Schreiben von Ende Juni kommt die Bezirksregierung abschließend zu dem Ergebnis, dass die Anordnung der Stadt Bielefeld vom 19.08.2022 nicht weiter zu beanstanden ist. Die Tempo-60-Regelung nachts kann jetzt zeitnah seitens der Stadt Bielefeld und Straßen.NRW umgesetzt werden. Dazu werden umgehend Gespräche mit Straßen.NRW geführt.