Ordnungsamt informiert

Hunde in Bielefeld richtig anmelden

Golden Retriever. Foto: belchonock | smarterpix by Panterhemdia
Auch ein Golden Retriever, der eine Widerristhöhe von mindestens 51 Zentimetern mitbringt, ist zusätzlich dem Ordnungsamt zu melden. Foto: belchonock | smarterpix by Panthermedia

Das Ordnungsamt hat zuletzt bei Hundehalter*innen vermehrt Unsicherheit oder Unkenntnis über das korrekte Anmelden ihrer Vierbeiner feststellen müssen und nimmt dies zum Anlass, über die geltenden Regeln zu informieren. Grundsätzlich sind zunächst alle Hunde beim Amt für Finanzen in der Steuerabteilung zur Hundesteuer anzumelden. Darüber hinaus müssen viele Hunde gemäß dem Landeshundegesetz zusätzlich dem Ordnungsamt gemeldet werden. Beides ist inzwischen auch online möglich über das Serviceportal der Stadt Bielefeld.

Dabei handelt es sich um Hunde, die ausgewachsen entweder eine Widerristhöhe von 40 Zentimetern erreichen und/oder mindestens 20 Kilogramm schwer sind. Diese Anmeldung ist bereits im Welpenalter durchzuführen. Für die Haltung dieser Hunde sind eine Haftpflichtversicherung, der Sachkundenachweis des Hundehalters bzw. der Hundehalterin sowie die Mikrochipnummer des Tieres nachzuweisen.

Ähnliches sieht das Gesetz für „Hunde bestimmter Rassen" und „Gefährliche Hunde“ (s. Tabelle) vor. Für die Haltung dieser Tiere müssen zusätzlich ein besonderer Sachkundenachweis und die Zuverlässigkeit der Halterin bzw. des Halters nachgewiesen werden. Darüber hinaus ist bei einigen Rassen ein besonderes Interesse an der Hundehaltung darzulegen. Final muss die Haltung vom Ordnungsamt genehmigt werden, andernfalls droht eine Haltungsuntersagung und im schlimmsten Fall die Wegnahme des Tieres.

Daher rät das Ordnungsamt: Um Ärger, Kummer und Kosten zu vermeiden, sollten sich Interessenten bereits vor Anschaffung eines Hundes der genannten Rassen nach den erforderlichen Voraussetzungen erkundigen und dabei auch abklären, ob die Haltung genehmigungsfähig ist.

Erlaubnispflichtige Rassen

Hunde bestimmter Rassen nach § 10 LHundG

Gefährliche Hunde nach § 3 LHundG

Alano Pitbull Terrier
American Bulldog American Staffordshire Terrier
Bullmastiff Stafordshire Bullterrier
Mastiff Bullterrier
Mastino Espanol sowie Kreuzungen mit den genannten Rassen
Mastino Napoletano  
Fila Brasileiro  
Dogo Argentino  
Rottweiler  
Tosa Inu  
sowie Kreuzungen mit den genannten Rassen  
Weitere Informationen erhalten Sie darüber hinaus direkt beim Ordnungsamt Bielefeld unter Tel. 51-2247 oder -2251 oder per E-Mail unter sicherheit.ordnung [ät] bielefeld.de (sicherheit[dot]ordnung[at]bielefeld[dot]de). Auch Hinweise werden gerne über diese Kontakte entgegengenommen.