Umweltbetrieb gerüstet für Eis und Schnee
| Bielefeld (bi)
Mit den angekündigten Minusgraden der kommenden Tage hält der Winter nun endgültig Einzug. Der Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld (UWB) ist darauf vorbereitet und hat die notwendigen Maßnahmen für die Winterdienstsaison bereits vor Wochen vorgenommen. Alle für den Winter benötigten Fahrzeuge wurden überprüft und mit den Winterdienstaufbauten ausgerüstet. Zudem wurden das Personal und die Subunternehmer in ihre jeweiligen Aufgaben eingewiesen und die erforderlichen Streumittel eingelagert.
Für die rund 800 Kilometer Winterdienststrecken stehen rund 4.200 Tonnen Salz, 200 Tonnen Splitt und 97.000 Liter Salzsole bereit. Bei einem durchschnittlichen Salzverbrauch von gut 3.700 Tonnen pro Winter ist der Umweltbetrieb damit gut aufgestellt. 119 Fahrzeuge sowie 465 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus verschiedenen Abteilungen des Umweltbetriebs und von Subunternehmen stehen für den „Schneefall“ bereit. Dazu zählen neben den Beschäftigten des Abteilungen Straßenreinigung und Winterdienst sowie Straßeninstandhaltung und -beschilderung auch rund 234 Gärtnerinnen und Gärtner aus der Grünunterhaltung und der Friedhofsabteilung. Damit bei Straßenglätte frühzeitig mit dem Winterdienst begonnen werden kann, starten ab 3 Uhr nachts Kontrollfahrten. Bei Bedarf werden die erforderlichen Einsatzkräfte mobilisiert.
Da die Streufahrzeuge nach Schneefällen und bei Eisglätte nicht überall gleichzeitig sein können, ist das Räumen und Streuen nach Dringlichkeit organisiert. Das Bielefelder Straßennetz ist dazu in vier Räum- und Streustufen unterteilt, nach denen sich Häufigkeit und Vorrang des Winterdienstes richten. Der Winterdienst wird zuerst in Hauptverkehrs- sowie in stark frequentierten Straßen durchgeführt, bevor weniger befahrene Straßen geräumt werden. Die Straßen der Reinigungsklasse 07 (sogenannte Anliegerstraßen, für die keine Straßenreinigungsgebühren erhoben werden) sowie private Straßen werden von den städtischen Winterdienstfahrzeugen nicht bedient.
Winterdienstpflichten der Bürgerinnen und Bürger
An dieser Stelle weist der UWB die Bürgerinnen und Bürger auf ihre Winterdienstpflichten hin. Die Straßenreinigungssatzung mit der Einstufung der Straßen in einzelne Reinigungsklassen enthält die genauen Regelungen. Sie ist auf der Internetseite der Stadt Bielefeld unter dem Stichwort „Winterdienst“ zu finden. Dort sind auch weitere Hinweise zu den Räum- und Streupflichten hinterlegt. Verantwortlich für die Ausführung der Winterdienstpflichten sind grundsätzlich die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie Eigentümergemeinschaften von Anliegergrundstücken.
Kann jemand aus gesundheitlichen Gründen seiner Winterdienstpflicht nicht nachkommen, sollte er auf Unterstützung aus der Nachbarschaft oder auf professionelle Hilfe zurückgreifen. Gartenbaubetriebe, Gebäudereinigungs-, Hausmeister- oder Studierendendienste bieten entsprechende Leistungen an. Der Umweltbetrieb pflegt auf seiner Website eine Übersicht über Anbieter von Winterdienstleistungen, die sich beim UWB gemeldet haben.
Der UWB bittet die Bürgerinnen und Bürger, der Umwelt zuliebe nur mit abstumpfenden Mitteln wie Sand, Granulat oder Splitt zu streuen. Der Einsatz von Streusalz ist auf ein Minimum zu beschränken und nur in Ausnahmefällen erlaubt, etwa bei Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie starken Gefällen.
Bei Fragen steht das BürgerServiceCenter der Stadt Bielefeld unter der Nummer 0521 51-0 zur Verfügung. Zahlreiche Informationen sind auch auf der Internetseite bielefeld.de/winterdienst hinterlegt.