Sennefriedhof am Totensonntag für PKW mit Fahrgenehmigung geöffnet
| Bielefeld (bi)
Am Totensonntag, 23. November, ist die Zufahrt zum Sennefriedhof für Personen mit einer gültigen Fahrgenehmigung zwischen 10 und 15 Uhr möglich. Die Tore an der Friedhofstraße sowie an der Windelsbleicher Straße lassen sich in diesem Zeitraum mit der Transponderkarte öffnen. Der letzte Einlass erfolgt 30 Minuten vor Schließung. Fußgängerinnen und Fußgänger können den Friedhof jederzeit über einen der Eingänge betreten.
Fahrgenehmigungen für den Sennefriedhof für Personen mit einer Gehbehinderung stellt die Friedhofsverwaltung des Umweltbetriebs aus. Der Antrag unter Vorlage entsprechender Nachweise für die Gehbehinderung wird persönlich vor Ort bei der Friedhofsverwaltung (Brackweder Straße 80) gestellt. Dort erfolgt dann auch die Ausgabe der Transponderkarte gegen Pfand. Die Friedhofsverwaltung ist von Montag bis Freitag vormittags jeweils von 8 bis 12 Uhr erreichbar sowie am Nachmittag montags bis mittwochs von 14 bis 16 Uhr und donnerstags von 14 bis 17 Uhr.