Etwas Bleibendes schaffen – Stiften mit der Stadt Bielefeld

Sie möchten über Ihr Leben hinaus ein Zeichen in Bielefeld setzen und Ihrer Stadt etwas zurückgeben? Eine Stiftung bietet Ihnen die Möglichkeit, das zu bewahren, was Ihnen wichtig ist.
Ob eigenständige Stiftungsgründung oder Zustiftung, zu Lebzeiten oder testamentarisch: Die Stadt Bielefeld unterstützt Sie dabei, den richtigen Weg zur Umsetzung Ihres persönlichen Anliegens zu finden.

Als treuhänderische Verwalterin führt die Stadt unselbständige Stiftungen getrennt vom städtischen Haushalt. Dadurch wird gewährleistet, dass Ihre Mittel ausschließlich dem von Ihnen bestimmten Zweck zugutekommen. Verwaltungskosten entstehen dabei nicht. Jeder Euro wirkt unmittelbar für Ihr Anliegen. 

Stiftungen sind ein Ausdruck von Weitblick und Verantwortungsübernahme. Sie sichern, dass Ihr Wille über Generationen hinweg Geltung behält und sichtbar bleibt.

Vereinbaren Sie gerne ein Beratungsgespräch mit uns.
 

Stiften bedeutet, eigenes Vermögen dauerhaft einem gemeinnützigen Zweck zu widmen.

Das eingebrachte Kapital bleibt dabei unangetastet. Nur die Erträge aus der sicheren Vermögensanlage werden zur Verwirklichung des festgelegten Stiftungszwecks eingesetzt. So entsteht ein dauerhafter finanzieller Grundstock, der langfristig Gutes bewirkt. 

Der Stiftungszweck wird von Ihnen in der Stiftungssatzung festgelegt, in der Regel für die Ewigkeit.

Das Stiftungsvermögen muss nicht ausschließlich aus Geldvermögen bestehen, auch z. B. Wertpapiere oder Immobilien können eingebracht werden.

Wenn Sie keine eigene Stiftung gründen möchten, können Sie eine Zustiftung zu einer bestehenden Stiftung leisten. Damit erhöhen Sie das Grundvermögen und stärken dauerhaft deren Wirkung.

Die Stadt Bielefeld bietet Ihnen die Möglichkeit, mit geringem Aufwand Ihre eigene unselbständige Stiftung ins Leben zu rufen.

Grundsätzlich gibt es für die Gründung einer solchen Stiftung keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestsumme. Von der Stadt Bielefeld als treuhänderischer Verwalterin wird jedoch ein Stiftungskapital von mindestens 100.000 Euro empfohlen. Dieses Kapital soll sicherstellen, dass der Stiftungszweck auch langfristig aus den Erträgen des Vermögens erfüllt werden kann. Für kleinere Beträge bieten sich alternativ SpendenZustiftungen oder Nachlässe an.

Die Gründung erfolgt durch eine Stiftungssatzung und die Übertragung des Vermögens an die Stiftungsverwaltung. In der Satzung werden unter anderem der Name, der Zweck und die Verwaltung der Stiftung festgelegt. 

Bei der Ausarbeitung der Satzung stehen wir Ihnen beratend zur Seite, damit Ihre persönlichen Wünsche verwirklicht werden.

  • Als Treuhänderin verwaltet die Stadt unselbständige Stiftungen sachgerecht, transparent und ausschließlich im Sinne der Stifterinnen und Stifter.
  • Die Stadt Bielefeld betreut seit über 100 Jahren unselbständige Stiftungen. Die älteste Stiftung besteht seit 1912.
  • Wir begleiten Sie bei der Gestaltung Ihrer Stiftungssatzung, damit Ihre Wünsche präzise und rechtssicher umgesetzt werden.
  • Anders als bei kommerziellen Stiftungsverwaltungen, fallen für die treuhänderische Verwaltung keine Verwaltungskosten an. Jeder erwirtschaftete Euro steht vollständig dem Stiftungszweck zur Verfügung.
  • Ihr gestiftetes Vermögen wird getrennt vom städtischen Haushalt verwaltet und ausschließlich für den festgelegten Zweck verwendet.                 

Nicht immer muss eine neue Stiftung gegründet werden, um Gutes zu bewirken.

Mit einer Zustiftung erhöhen Sie das Grundvermögen einer bereits bestehenden Stiftung und tragen dazu bei, dass diese ihren Zweck langfristig noch wirkungsvoller erfüllen kann. Ihre Mittel fließen dauerhaft in den Kapitalstock der Stiftung ein. Die daraus erzielten Erträge stehen Jahr für Jahr für den festgelegten Zweck zur Verfügung.

Sie sparen sich den Aufwand zur Erstellung einer Stiftungssatzung und können auch kleinere Summen bereitstellen.

Eine Zustiftung ist besonders sinnvoll, wenn Sie ein Themenfeld unterstützen möchten, das bereits durch eine bestehende Stiftung gefördert wird. 

Folgende Stiftungen eignen sich für Zustiftungen:

  • Elfriede-Eilers-Stiftung: Unterstützung für den beruflichen Abschluss bzw. die berufliche Eingliederung von alleinstehenden und alleinerziehenden Frauen durch Weiterbildungsmaßnahmen
  • Dr. Walter Schmidt-Stiftung: Förderung der Berufs- und Weiterbildung des Pflegepersonals des Klinikums Bielefeld
  • Vermächtnis Manger: Unterstützung und Berufsausbildung von Waisen
  • Vermächtnis Werk: Unterstützung verarmter Bürger
  • Vermächtnis für soziale Belange: Hilfe für Arme und Bedürftige

Sprechen Sie uns gerne an.