Stadt Bielefeld eröffnet neue Förderschule - Start zum Schuljahr 2026/2027

| Bielefeld (bi)

„Mit der Neugründung einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung möchten wir das Schulangebot in der Bildungsregion Bielefeld passgenau ausbauen“, erklärt Dr. Christiana Bauer, Oberbürgermeisterin der Stadt Bielefeld. Zum Schuljahr 2026/2027 errichtet die Stadt Bielefeld eine neue Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung. Damit reagiert sie zielgerichtet auf den seit Jahren steigenden Bedarf an Schulplätzen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, denn die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf ist kontinuierlich gewachsen. 

Sowohl bestehende Förderschulen als auch allgemeine Schulen mit Gemeinsamem Lernen stoßen hier zunehmend an ihre Kapazitätsgrenzen. Neben fehlenden Schulplätzen können vielerorts auch die spezifischen pädagogischen, räumlichen und organisatorischen Anforderungen der betroffenen Kinder und Jugendlichen nicht ausreichend erfüllt werden. „Bereits mit dem Leitbild Bildung hat sich die Stadt  klar zur Inklusion bekannt - ganz im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention. Dieses Ziel verfolgen wir konsequent weiter: Alle Kinder sollen möglichst wohnortnah und entsprechend ihren individuellen Bedürfnissen lernen können“ erläutert Birgit Beckermann, Dezernentin für Schule, Bürger, Kultur, Sport der Stadt Bielefeld. 

Die neue Schule wird als Förderschule der Stadt Bielefeld mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung zum Schuljahr 2026/2027 aufbauend errichtet und ihren Betrieb aufnehmen. Zurzeit wird gemeinsam von Immobilienservicebetrieb, dem Amt für Schule und der unteren Schulaufsicht geprüft, welche Standorte für die Förderschule in Frage kommen. Grundsätzlich ist die Förderschule mit zwei bis drei Lerngruppen geplant und umfasst die Primarstufe sowie die Sekundarstufen I und II (inkl. Berufsorientierungsstufe). Voll ausgebaut wird die Schule ca. 300 Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung unterrichten. 

Gleichzeitig ist die Stadt als Schulträger an gesetzliche Vorgaben und Rahmenbedingungen gebunden. Das nordrhein-westfälische Schulgesetz sieht vor, dass sonderpädagogische Förderung grundsätzlich an allgemeinen Schulen erfolgt, sofern Eltern sich nicht ausdrücklich für den Besuch einer Förderschule entscheiden. 

Die aktuelle Schulentwicklungsplanung für die Förderschulen in Bielefeld zeigt deutlich, dass die bestehenden räumlichen Kapazitäten künftig im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung nicht ausreichen werden. Vor diesem Hintergrund forderte die Bezirksregierung Detmold die Stadt Bielefeld auf, bis spätestens zum Schuljahr 2026/2027 zusätzliche Förderschulplätze mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung zu schaffen, um der gesetzlichen Verpflichtung gemäß § 78 Absatz 4 SchulG NRW nachzukommen. „Mit der Schulentwicklungsplanung haben wir eine fundierte Grundlage für eine gezielte und vorausschauende Weiterentwicklung der Bielefelder Schullandschaft geschaffen, die wir kontinuierlich reflektieren“, legt Susanne Beckmann, Leiterin des Amtes für Schule, dar. „Dabei betrachten wir nicht nur Kapazitätsfragen, sondern auch qualitative Aspekte der Förderung.“ 

Neben dem Ausbau von Schulplätzen berücksichtigt die Schulentwicklungsplanung weitere zentrale Handlungsfelder. Dazu zählen unter anderem der Ausbau ganztägiger Bildungsangebote, die stärkere Verzahnung von Förder- und Regelschulsystem, steigende Förderquoten sowie die Organisation und Weiterentwicklung von Schulbegleitung.

Zum Hintergrund

Schulentwicklungsplanung (SEP) für die Bielefelder Förderschulen 
Nach dem Beschluss des ganzheitlichen Schulentwicklungsplans für die städtischen allgemeinbildenden Schulen im Jahr 2021 sowie des Schulentwicklungsplans für die städtischen Berufskollegs im Jahr 2023 legte die Stadtverwaltung im April 2025 die Schulentwicklungsplanung für die Bielefelder Förderschulen vor. Der Plan umfasst den Zeitraum von 2024 bis 2033. 

Während die ganzheitliche Schulentwicklungsplanung für die allgemeinbildenden Schulen neben der Entwicklung der Schülerzahlen auch qualitative Empfehlungen zu Ganztag, Heterogenität, Segregation und Inklusion enthält, konzentriert sich die Schulentwicklungsplanung für die Förderschulen insbesondere auf die Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Angebote in städtischer Verantwortung. 

Dieser Plan stellt, neben der SEP für die städtischen allgemeinbildenden Schulen (2021) und dem ganzheitlichen Schulentwicklungsplan für die städtischen Berufskollegs aus dem Jahr 2023, den dritten Baustein der Ganzheitlichen Schulentwicklungsplanung (SEP) der Stadt Bielefeld dar.

Förderschulen in der Bildungsregion Bielefeld
Derzeit gibt es in Bielefeld 13 Förderschulen. Vier davon befinden sich in städtischer Trägerschaft. Mit der Eröffnung der neuen Förderschule im Sommer 2026 steigt die Zahl auf 14 Förderschulen, davon fünf in städtischer Verantwortung. Neun Förderschulen werden von freien Trägern betrieben, darunter die Lernhaus Lebenshilfe gGmbH, die von Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sowie der Verein Sonnenhellweg-Schule. Für bestimmte Förderschwerpunkte wie körperliche und motorische Entwicklung, Hören, Sehen oder Sprache (Sekundarstufe I) ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) zuständig – dieser erstellt hierfür eine eigene Schulentwicklungsplanung.