Umweltbetrieb startet Mitte April mit Kontrollen der Biotonne
| Bielefeld (bi)
Sei es Plastik, Glas oder Metall: All diese Stoffe haben im Biomüll nichts zu suchen. Denn nur mit gut getrenntem Bioabfall kann hochwertiger Kompost oder klimafreundliche Energie erzeugt werden. Um die richtige Trennung des Biomülls von anderem Abfall sicherzustellen, startet der Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld Mitte April mit der Kontrolle der Biotonnen.
„Schon eine Plastiktüte kann mehrere Kubikmeter Kompost unbrauchbar machen“, betont Patrick Kokemor, Leiter des Kundenservice im Umweltbetrieb. „In die Biotonne gehören daher ausschließlich Bioabfälle, die beispielsweise beim Kochen oder bei der Gartenarbeit anfallen“, so Kokemor. Küchenabfälle und verdorbene Lebensmittel lassen sich gut in einfaches Zeitungspapier oder Küchenkrepp einwickeln. Bitte keine Abfalltüten in der Biotonne verwenden – auch keine sogenannten „biologisch abbaubaren“. Diese zersetzen sich in Kompostanlagen oft nicht vollständig und verschlechtern die Qualität des Komposts. Bioabfälle sollten daher möglichst lose in die Biotonne gegeben werden. „Falls Sie doch eine Tüte nutzen, entsorgen Sie diese bitte getrennt im Restmüll oder je nach Material in der Wertstofftonne“, erklärt der Kundenservice-Leiter. Auf der Internetseite der Stadt unter www.bielefeld.de/biotonne finden sich weitere Informationen dazu, was in die Biotonne darf.
Im Umweltbetrieb übernehmen derzeit zwei Teams mit jeweils zwei Personen die Kontrolle der Biotonnen. „Die Kontrolle erfolgt an den Tagen, an denen eine Leerung der Biotonne in der Straße vorgesehen ist“, erläutert Kokemor. „Wenn die Kolleginnen und Kollegen Fremdstoffe feststellen, versehen sie den Behälter mit einem Hinweis. In dieser Phase erfolgt keine Sanktion, denn wir wollen zunächst darüber informieren, was in die Biotonne gehört und was nicht.“ Kommt es jedoch wiederholt zu einer falschen Befüllung der Biotonne, kennzeichnen die Mitarbeitenden den Behälter, und er wird an diesem Tag nicht geleert. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger erhalten dann die Gelegenheit zur Nachsortierung. Ist dies nicht möglich, muss der Inhalt der Biotonne kostenpflichtig als Restmüll entsorgt werden.
Anlass für die Kontrollen der Bielefelder Biotonnen sind insbesondere verschärfte bundesrechtliche Vorgaben zur Qualität von Bioabfällen, die mit der Novellierung der Bioabfallverordnung (BioAbfV) in Kraft getreten sind. Die Bioabfallverordnung legt verbindliche Grenzwerte für Fremdstoffe im Bioabfall fest, die bei der Verwertung einzuhalten sind. Für getrennt gesammelte Bioabfälle aus Haushalten darf der Anteil an Kunststoffen in der Regel höchstens ein Prozent betragen. Bei erheblichen Fehlwürfen kann Bioabfall mit einem Gesamtfremdstoffanteil von etwa drei Prozent oder mehr zurückgewiesen werden. Das bedeutet, dass in diesem Fall die gesamte Fahrzeugladung vom Kompostwerk nicht angenommen wird und auf Kosten aller Gebührenzahler wie Restmüll zu entsorgen ist. Ziel der Regelung ist es, die Qualität der Bioabfallverwertung zu verbessern und insbesondere den Eintrag von Kunststoffen und Mikroplastik in Böden, Pflanzen und Nahrungsketten zu vermeiden.
Das darf in Bielefeld in die Biotonne: Eierschalen, Gemüseschalen, Kaffeefilter und -satz, Kartoffelschalen, Kleintierstreu, Nussschalen, Obstschalen (auch von Zitrusfrüchten), Salatblätter, Speisereste (gut in Zeitungspapier verpackt), Teebeutel, Topfpflanzen mit Erde, verwelkte Blumen sowie Vogelsand. Außerdem in die Biotonne dürfen Baum- und Strauchschnitt, Blumen, Heckenschnitt, Laub, Rasenschnitt sowie Unkraut.