Bildung und Teilhabe (BuT)
Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen durch finanzielle Hilfen.
Leistungsberechtigt sind Personen, die Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), der Sozialhilfe (SGB XII), dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), auf Wohngeld oder Kinderzuschlag haben. Für Leistungsbezieher*innen im Bereich SGB II, SGB XII und AsylbLG ist nur für die Lernförderung eine Antragstellung erforderlich. Ansonsten werden mit dem Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag auf die Grundleistung auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe mitbeantragt.
Infos für Empfänger*innen von BuT-Leistungen
Ihre Schule, Kita oder Tagespflegestelle wurde coronabedingt geschlossen oder für Ihr Kind wurde eine Quarantäne angeordnet?
Dann haben Sie die Möglichkeit, anstelle der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der Einrichtung eine Lebensmittellieferung zu erhalten, um selbst das Mittagessen zu gestalten.
Merkblatt: Sicherstellung der Mittagsverpflegung in Quarantänezeiten
Aktuelle Mitteilung zur Beantragung der Lern- und Sprachförderung:
Die Nachhilfe kann auch weiterhin in Form der Online-Lernförderung beantragt und durchgeführt werden.
Bitte beachten Sie bei Präsenzunterrichten unbedingt die Regelungen der §§ 2 bis 4a der CoronaSchVO NRW.
Leistungsübersicht und Anträge
Wenn die Schule oder die Kindertageseinrichtung mehrtägige Fahrten oder eintägige Ausflüge organisiert, werden die Kosten hierfür übernommen.
Schüler*innen erhalten für die Schulausstattung jeweils zum 1. August eines Jahres 100 Euro und zum 1. Februar 50 Euro. Anschaffungen wie Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien sollen dadurch erleichtert werden.
Schüler*innen, die ihre nächstgelegene Schule nicht ohne Beförderungsmittel erreichen können, erhalten einen Zuschuss zu den notwendigen Schülerbeförderungskosten, wenn die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden. Bitte lassen Sie einen eventuellen, vorrangigen Leistungsanspruch beim Amt für Schule vorab prüfen.
Kinder brauchen manchmal Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen, wenn beispielsweise das Klassenziel gefährdet ist und die Schule nicht weiterhelfen kann.
Sind darüber hinaus zusätzliche Bedarfe der Sprachförderung für Schüler*innen mit Migrationshintergrund erforderlich, können Leistungen zur Sprachförderung gewährt werden.
Zusätzliche Begründung bei Folgeanträgen
Abrechnungsbogen für geleistete Lernförderung
Abrechnungsbogen für geleistete Sprachförderung
Wenn Schulen, Kindertageseinrichtungen oder die Kindertagespflege ein gemeinschaftliches Mittagessen anbieten, können die Kosten der Teilnahme übernommen werden.
Antrag Kostenübernahme gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
Sie haben keinen Anspruch auf diese Leistung? Dann informieren Sie sich über die Härtefallfonds "Alle Kinder essen mit" vom Land NRW.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre können für Vereins-, Kultur- oder Ferienangebote einen Betrag bis zu 15 Euro im Monat einsetzen. Damit können Mitgliedsbeiträge, Unterrichtsstunden oder Teilnahmen an gemeinschaftlichen Freizeitangeboten finanziert werden. Auch tatsächliche Aufwendungen, die im Zusammenhang mit den Aktivitäten anfallen, können übernommen werden.