Naturschutz

Die Stadt Bielefeld, eingebettet in die drei großen Landschaftsräume Senne/Ostmünsterland, Teutoburger Wald und Ravensberger Hügelland, ist eine Großstadt mit einem noch vergleichsweise hohen Anteil an unbebauter, freier Landschaft. Diese erfüllt wichtige Funktionen - sowohl in Bezug auf die Gesundheit und Erholung der Bielefelder Bevölkerung als auch als Lebensraum für wildlebende Pflanzen und Tiere und damit für den Natur- und Artenschutz. 

Die Landschaft im Ballungsraum Bielefeld ist hohen Belastungen durch den Siedlungsdruck und den Ausbau der Infrastruktur sowie in Teilen durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung ausgesetzt. Trotz dieser Belastungen sind schutz- und erhaltungswürdige Landschaften vorhanden. Diese Landschaften zu erhalten und zu entwickeln ist Aufgabe des Naturschutzes.

Bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben wird die untere Naturschutzbehörde vom Naturschutzbeirat, der Naturschutzwacht und den Biologischen Stationen unterstützt.

Der Naturschutzbeirat ist ein bei der unteren Naturschutzbehörde des Umweltamtes angesiedeltes Fachgremium zur unabhängigen Vertretung der Belange von Natur und Landschaft. Er berät die untere Naturschutzbehörde, unterbreitet Vorschläge und Anregungen, vermittelt der Öffentlichkeit die Ziele des Naturschutzes und wirkt Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegen. Das Gremium besteht aus 16 Vertreter*innen verschiedener Verbände. Die Mitglieder werden vom Rat der Stadt auf Vorschlag der Verbände gewählt. 

Der Naturschutzbeirat ist bei allen wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen der unteren Naturschutzbehörde zu hören. Bei Befreiungen steht dem Beirat ein besonders Widerspruchsrecht zu.

Die Naturschutzwacht besteht aus ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten. Sie ist im Außendienst tätig und soll die Naturschutzbehörde auf nachteilige Veränderungen in der Landschaft hinweisen und Schäden in der Natur abwenden.

Die Biologischen Stationen Kreis Paderborn – Senne und Gütersloh - Bielefeld unterstützen die untere Naturschutzbehörde fachlich bei der Betreuung von geschützten Teilen von Natur und Landschaft und der Bewirtschaftung sowie bei der Durchführung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen.