Eingriffsregelung

Die Eingriffsregelung ist ein zentrales Element des Naturschutzrechts. Das darin verankerte Verursacher- und Folgenbewältigungsprinzip soll gewährleisten, die biologische Vielfalt, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft auf Dauer zu sichern. 

Der Gesetzgeber definiert in § 14 Bundesnaturschutzgesetz den "Eingriff" als Maßnahmen und Handlungen, die zu einer Änderung der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen führen und  die zu einer erheblichen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft führen können. § 30 Landesnaturschutzgesetz NRW bestimmt, dass ausgewählte Maßnahmen und Handlungen grundsätzlich als Eingriff gelten. 

Um den hieraus resultierenden, negativen Folgen von Eingriffen entgegenzuwirken, entstehen für den*die Verursacher*in von Eingriffen nach § 15 Bundesnaturschutzgesetz gestufte Verpflichtungen: 

  • Vermeidung von Beeinträchtigungen 
  • Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen
  • Durchführung von Ersatzmaßnahmen in dem durch den Eingriff betroffenen Naturraum
  • Zahlung von Ersatzgeld  

Für die Bewertung der Eingriffserheblichkeit und des Kompensationsbedarfs gibt es verschiedene Bewertungsverfahren. Im Rahmen der Bauleitplanung verwendet die Stadt Bielefeld das „modifizierte Verfahren zur Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft sowie des Artenschutzes in der Bauleitplanung (Bielefelder Modell Bauleitplanung)“. Für anderweitig initiierte Vorhaben findet in der Regel die Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW Verwendung.

Geeignete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind z.B. das Anpflanzen von heimischen Laubgehölzen in linearer Form oder als Gruppe, das Anlegen von naturnahen Laubwäldern und Kleingewässern sowie die Umwandlung von Acker in Grünland.
Durch eine Bündelung von einzelnen Ersatzverpflichtungen auf größeren zusammenhängenden Flächen kann die Funktionalität der Maßnahmen und die Pflege optimiert werden. Ein Beispiel hierfür sind die Entwicklungsmaßnahmen in der Reiherbachaue, in der Johannisbachaue oder im Bereich Schelphof.

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen können bereits durchgeführt werden, bevor überhaupt ein Eingriffsvorhaben beabsichtigt ist. Hier spricht man von sogenannten Ökokonten. Diese werden später der Kompensation von Eingriffen zugeordnet. Beispiele hierfür sind die Nordosterweiterung der Rieselfelder Windel in Senne oder Teilbereiche des Beweidungsprojektes Johannisbachaue

Einen Überblick über die Praxis der Eingriffsregelung in Bielefeld finden Sie hier.